Wann Cookie Banner notwendig?
Kurz: Sobald ein Websitebenutzer als unique-User identifiziert werden kann, greift die DSGVO und eine Einwilligung muss durch ein Cookie-Banner eingeholt werden. Wenn dies nicht der Fall ist und lediglich technisch notwendige Cookies verwendet werden, greift lediglich § 15 Abs. 3 TMG.
Wann braucht man Cookies?
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Diese sind dazu da, dass Unternehmen ihre Nutzer wiedererkennen und ihnen das Surfen auf einer Website erleichtern, etwa dadurch, dass der Nutzer seine Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch neu eingeben muss oder erkannt wird, was der Nutzer bereits gekauft hat.
Was ist ein Double-Opt-In?
Der Empfänger erhält eine E-Mail mit einem Double-Opt-In-Link, den er als Bestätigung klicken muss, um für den Newsletter angemeldet zu werden. Erst nach dem Klick auf den Link wird seine Adresse in die Empfängerliste eingetragen.
Was ist ein betätigtes Opt-in?
Damit ist, und das hat die Erfahrung bestätigt, dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Bestätigtes (Confirmed) Opt-in: Ein Verfahren, das erarbeitet wurde, um das Opt-in sicherer zu machen. In dem Fall wird eine Bestätigung über die Echtheit der Erlaubnis (Zustimmung) verlangt.
Was ist ein Opt-in-Verfahren?
Was ist ein Opt-In-Verfahren? Opt-in ist eine Methode aus dem sogenannten Permission-Marketing. Hierbei handelt es sich um ein Marketing-Verfahren, bei dem die Kontakte gefragt werden müssen, ob sie mit Informationen oder Werbung z.B. in Form eines Newsletters bespielt werden dürfen.
Wie kann ein Opt-in gemacht werden?
Heutzutage kann ein Opt-In einfach per Formular gemacht werden. Personen, die Interesse haben können so das Opt-In-Verfahren schnell bewältigen und den gewünschten Newsletter erhalten. Beim Double-Opt-In muss zuerst die Aufnahme in den Verteiler beantragt werden. In den meisten Fällen ist dazu nur ein Klick nötig.
Was ist eine Opt-in Regelung?
Opt-in Ist eine Regelung, bei dem der Verbraucher bei der Kontaktaufnahme mittels E-Mail zur Werbung oder bei einem Newsletter ausdrücklich zuvor sein Einverständnis hinsichtlich des Empfangs der E-Mails bestätigen muss. Rechtlich sicher ist hierbei nur das so genannte Double opt-in-Verfahren.
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