Wann darf Arbeitgeber E-Mail lesen?

Wann darf Arbeitgeber E-Mail lesen?

Ein Arbeitergeber oder Chef darf E-Mails aber niemals einsehen, wenn diese als Privat gekennzeichnet sind. Egal ob er die private Benutzung erlaubt hat oder nicht. Erlaubt der Arbeitgeber allerdings die private Nutzung, darf dieser die E-Mails seiner Mitarbeiter niemals einsehen.

Was passiert mit den Mails nach Kündigung?

Der Mitarbeiter geht, sein E-Mail-Postfach bleibt. Unbeschränkt nutzen darf der Arbeitgeber die Daten des Ausgeschiedenen jedoch nicht. Immerhin stecken in der Adresse personenbezogene Daten.

Kann der Arbeitgeber die private Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz verbieten?

Eine private Nutzung von Internet und/oder betrieblichem E-Mail-Postfach ist daher nicht erlaubt, es sei denn, der Arbeitgeber hat eine Privatnutzung ausdrücklich z.B. im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Wem gehören dienstliche E-Mails?

Ein dienstliches E-Mail-Postfach ist Betriebsmittel. Stellt der Arbeitgeber Betriebsmittel zur Verfügung, ohne die Privatnutzung ausdrücklich zuzulassen, gilt der Grundsatz, dass derartige Betriebsmittel nur dienstlich genutzt werden dürfen und deshalb eine Privatnutzung verboten ist.

Wem gehören dienstliche Mails?

Arbeitsmittel wie Computer, E-Mail-Server und oft auch Smartphones gehören dem Arbeitgeber. Der Beschäftigte soll sie nutzen, um seine Arbeitsaufgabe zu erledigen. Ist die private Nutzung von E-Mail und Internet erlaubt, so wird der Arbeitgeber dadurch offiziell zum Telekommunikations-Anbieter.

Wie lange dürfen Mitarbeiterdaten gespeichert werden?

So müssen steuerrechtliche relevante Daten mindestens 6 Jahre gespeichert bleiben. Für Dokumente, die zur Gewinnermittlung von Betrieben relevant sind, ist eine Frist von 10 Jahren vorgeschrieben. Und bei Daten zu betrieblichen Altersversorgungszusagen können es im Extremfall sogar bis zu 30 Jahre sein.

Wem gehören E-Mails?

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben