Wann darf das Betreuungsgericht eine Betreuung nicht einrichten?

Wann darf das Betreuungsgericht eine Betreuung nicht einrichten?

Grundsätzlich ist es weiterhin so, dass gegen den freien Willen eines Volljährigen keine Betreuung eingerichtet werden kann. Das Gesetzt sagt, eine Einschränkung des freien Willens liegt vor, wenn dieser durch eine körperliche, seelische oder geistige Krankheit oder Behinderung erheblich eingeschränkt ist.

Wann darf eine Betreuung nicht bestellt werden?

Wichtig: Nicht zum Betreuer bestellt werden darf eine Person, die zu einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, in welcher der Volljährige untergebracht ist oder wohnt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht (§ 1897 Abs. 3 BGB).

Welche Voraussetzungen müssen beim Betroffenen vorliegen damit das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt?

Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn dies notwendig ist, weil eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann. Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob nicht Hilfen tatsächlicher Art vorhanden und ausreichend sind.

Welche Rechte können auch durch die Einrichtung einer Betreuung nicht eingeschränkt werden?

Durch eine Betreuung wird der Betreute nicht grundsätzlich geschäfts- oder handlungsunfähig. Nur für den Fall, dass eine Gefahr abgewendet werden muss, kann dieser Grundsatz eingeschränkt werden. Dann erlässt das Gericht für bestimmte Angelegenheiten einen Einwilligungsvorbehalt.

Wer veranlasst einen Betreuer?

Die Betreuung kann auf zwei Wegen veranlasst werden: Zum einen kann der Betroffene selbst einen Antrag auf Betreuungseinrichtung beim zuständigen Betreuungsgericht stellen. Zum anderen kann das Gericht die Betreuung auf Anregung von Angehörigen, Nachbarn, Hausarzt, Kliniken etc. von Amts wegen einrichten.

Wer kann unter Betreuung gestellt werden?

Rechtliche Betreuung bekommen Menschen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Das können zum Beispiel Menschen sein, die eine geistige Erkrankung oder Behinderung haben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. In Deutschland haben etwa 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer.

Wer darf einen Betreuer bestellen?

Wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht wahrnehmen kann, bestellt das Betreuungsgericht auf Anregung Dritter, oder durch die betreuungsbedürftige Person selbst, einen Betreuer.

Wie kann ich eine Betreuung ablehnen?

Wenn Sie keine Betreuung wünschen oder keine Betreuung übernehmen, können Sie diese ablehnen. Hierzu muss ein entsprechender Antrag bei Gericht eingereicht werden.

Wie kommt eine Betreuung zustande?

Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht (bis September 2009 Vormundschaftsgericht) angeordnet, wenn der Betroffene infolge einer Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln. Der Betreuer darf nur innerhalb dieser angeordneten Aufgabenkreise tätig werden.

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