Wann darf die Kaution einbehalten werden?
Wann darf die Vermieterin/der Vermieter die Kaution einbehalten? Hat die Mieterin/der Mieter nicht sämtliche Mietzinszahlungen geleistet oder wird die Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand zurückgestellt, ist die Vermieterin/der Vermieter zur Einbehaltung der Kaution bzw. eines angemessenen Teils davon berechtigt.
Bei welchen Schäden darf der Vermieter die Kaution einbehalten?
Noch mal zur Übersicht – Wegen dieser Ansprüche dürfte der Vermieter die Mietsicherheit oder Teile davon einbehalten: nicht gezahlte Miete. Schönheitsreparaturen (oder Schadensersatz wegen nicht erfolgter Schönheitsreparaturen) Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache.
Welche Schäden Kaution?
Ausstehende Kosten können durch Mietkaution beglichen werden Beschädigung der Mietsache oder unterlassene Renovierungsarbeiten beziehungsweise Schönheitsreparaturen. Mängel an der Wohnung sollte der Vermieter idealerweise gleich in einem Wohnungsübergabeprotokoll festhalten.
Ist der Vermieter verpflichtet die Kaution zu verzinsen?
Der Vermieter ist per Gesetz verpflichtet die Kaution so anzulegen, dass diese während der Mietdauer verzinst wird. Die Kaution darf also nicht ohne Verzinsung in irgendeiner Form aufbewahrt werden. Die gesetzliche Verpflichtung ist in §551 BGB Abs.
Wie hoch ist die Mietkaution?
Wie hoch darf eine Kaution sein? Grundsätzlich ist die Höhe der Kaution Vereinbarungssache. Marktüblich sind drei Bruttomonatsmieten. Bis zu sechs Monatsmieten wären jedoch auch zulässig.
Wie hoch ist die übliche Mietkaution?
Mieter müssen nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) eine Mietsicherheit nicht automatisch leisten, sondern nur, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Nach dem Gesetz darf die Mietkaution höchstens drei Monatsmieten betragen, ohne Betriebskosten- oder Heizkostenvorauszahlungen.