Wann darf die Polizei Daten abfragen?
Eine Nutzung personenbezogener Daten aus einer Datenbank ist hiernach allgemein nur zulässig, wenn ein dienstlicher Grund vorliegt. Dabei dürfen Daten grundsätzlich nur zu demselben Zweck verarbeitet werden, zu dem sie auch erhoben wurden (Grundsatz der Zweckbindung).
Bin ich verpflichtet der Polizei Auskunft zu geben?
Ohne konkreten Verdacht dürfen die Beamten nur die persönlichen Daten abfragen. Alle darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.
Was die Polizei darf und was nicht?
Ohne konkreten Verdacht dürfen die Beamten nur die persönlichen Daten abfragen. Alle darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten. Eine Auswahl der kontrollierten Person anhand diskriminierender Merkmale wie der Hautfarbe ist nicht zulässig.
Wann wird die strafakte gelöscht?
Wird eine Strafakte irgendwann mal „gelöscht“? Ja, Strafakten werden auch vernichtet – nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht. Das kann dem Straftäter aber egal sein, weil die Strafakte ja im Keller der Staatsanwaltschaft liegt und dort (wahrscheinlich) niemanden weiter interessiert.
Wer befürchtet Daten bei der Polizei?
Wer befürchtet, dass Daten bei der Polizei gespeichert sind, steht zunächst vor dem Problem, dass nur schwer nachvollziehbar ist, bei welcher Polizei was gespeichert sein könnte. Die verschiedenen Polizeibehörden der Länder und des Bundes betreiben jeweils eigene Datei-Systeme, aber auch ein so genanntes Verbundsystem.
Wie lange dauert die Speicherung einer Polizei-Datenbank?
Der Ablauf des Verfahrens ist unterschiedlich, je nach dem wie viele Behörden angefragt werden müssen. Die Speicherungsdauer von Daten, die in Polizei-Datenbanken aufgenommen wurden, ist üblicherweise sehr lang. Die Polizei prüft oftmals erst nach zehn Jahren, ob die weitere Speicherung noch „erforderlich“ ist.
Welche Polizeibehörden speichern personenbezogene Daten?
Es gibt verschiedene Datenbanken, in denen Polizeibehörden personenbezogene Daten speichern. In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Polizei und auf Bundesebene nehmen zusätzlich das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und der Zoll polizeiliche Aufgaben wahr.
Welche Polizeibehörden haben in Deutschland eine eigene Datenbank?
In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Polizei und auf Bundesebene nehmen zusätzlich das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und der Zoll polizeiliche Aufgaben wahr. Jede dieser Polizeibehörden betreibt ein eigenes Datei-System, hat eine eigene Datenbank.