Wann darf ein Arzt eine Praxis eröffnen?
Nach der Approbation ist grundsätzlich die Gründung einer Praxis möglich. Eine eigene Praxis eröffnen dürfen Sie, wenn Sie im Besitz einer Approbation als Arzt oder Psychotherapeut sind. Dann können Sie grundsätzlich eine Privatpraxis eröffnen und dort Privatpatienten und Selbstzahler behandeln.
Wann muss ein Arzt seine Kassenzulassung abgeben?
Die Zulassung endet mit dem Tod des Vertragsarztes. Nach den Regelungen des Bundesmantelvertrages kann die zuständige Kassenärztliche Vereinigung die Weiterführung der Praxis eines verstorbenen Vertragsarztes durch einen anderen Arzt bis zur Dauer von zwei Quartalen genehmigen.
Warum hat ein Arzt keine Kassenzulassung?
Viele möchten schlichtweg eigenbestimmt arbeiten und lehnen die Beschränkungen durch die gesetzliche Krankenversicherung ab. Als Privatarzt müssen sie zum Beispiel keine Budgets beachten, sondern können frei verordnen und behandeln, so wie sie es zur Behandlung ihrer Patienten für notwendig und richtig erachten.
Wer darf eine Praxis führen?
Zulassung als Vertragsarzt notwendig Doch damit nicht genug: Zwar kann prinzipiell jeder eine Praxis gründen, der eine Approbation als Arzt besitzt, was bedeutet, dass er die Ärzteprüfung erfolgreich abgelegt hat. Damit können allerdings zunächst nur Selbstzahler oder privatversicherte Patienten behandelt werden.
Kann man einfach eine Arztpraxis eröffnen?
Zuerst müssen Ärzte und Ärztinnen einen Antrag für einen Eintrag ins Arztregister beantragen. Ansprechpartner ist die Kassenärztliche Vereinigung (KV) im Bezirk ihres Wohnsitzes, in dem die Niederlassung beabsichtigt wird. Die KV benötigt die Approbation und das Dokument für die abgeschlossene Facharztausbildung.
Wie lange darf ein Arzt seinen Beruf ausüben?
7 SGB V angefügten Satz 7 gilt die Alters- grenze von 68 Jahren auch für die in einem zugelassenen medizinischen Versorgungs- zentrum angestellten Ärzte, allerdings mit der Maßgabe, dass die Anstellung nicht erst mit dem Ende des Kalendervierteljahres endet, in dem der Arzt sein 68.
Wie bekommt ein Arzt eine Kassenzulassung?
Zulassung. Die Zulassung der Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte erfolgt durch die von den Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen für den Bezirk jeder Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigung oder für Teile dieses Bezirks errichteten Zulassungsstellen.
Welche Ärzte sind keine Vertragsärzte?
Angestellte Ärzte in einem medizinischen Versorgungszentrum sowie ermächtigte Krankenhausärzte sind dahingegen keine Vertragsärzte, aber (zumindest letztere) Mitglied der kassenärztlichen Vereinigung.