Wann darf ein Gerichtsvollzieher in die Wohnung?
So darf der Gerichtsvollzieher die Wohnung aufbrechen lassen, wenn er vor verschlossener Tür steht. Dasselbe gilt für verschlossene Behältnisse und Zimmer. Die Kosten hierfür trägt der Schuldner. Außerdem darf der Gerichtsvollzieher die Polizei hinzuziehen, wenn Widerstand geleistet wird.
Was passiert wenn man den Gerichtsvollzieher nicht rein lässt?
Mitbewohner des Schuldners müssen ebenfalls grundsätzlich die Wohnungsdurchsuchung durch den Gerichtsvollzieher hinnehmen. Ist der Schuldner bei der Durchsuchung nicht anwesend, darf der Gerichtsvollzieher Zwangsmittel anwenden, d.h. die Wohnung öffnen lassen, sie durchsuchen und auch Polizei hinzuziehen.
Wann darf ein Gerichtsvollzieher vollstrecken?
Zur Zwangsvollstreckung ist der Gerichtsvollzieher nur befugt, wenn er Ihnen einen entsprechenden Vollstreckungstitel des Gläubigers vorlegt. Das ist entweder ein gerichtlicher Beschluss oder ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Sie müssen keine Frage zu Ihrer Arbeit, Ihren Bankkonten oder Ihrem Vermögen machen.
Was passiert wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?
Steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür, dann wird er in der Regel nicht freudestrahlend empfangen. Denn der Gerichtsvollzieher kommt, um persönliche Sachen des Schuldners zu pfänden – entweder nimmt er sie mit und macht sie zu Geld oder er versieht sie mit einem Pfandsiegel.
Was darf ein Gerichtsvollzieher pfänden in der Wohnung?
Bei Ehegatten gilt, dass der Gerichtsvollzieher alle Gegenstände in der ehelichen Wohnung des Schuldners als dem Schuldner gehörig ansehen und damit auch pfänden darf. Ausnahme: Gegenstände, die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des nicht schuldenden Ehegatten bestimmt sind.
Wann kann ein Gerichtsvollzieher kommen?
Grundlegende Voraussetzung für den Besuch des Gerichtsvollziehers ist, dass er einen „vollstreckbaren Schuldtitel“ vorweisen kann. „Das kann etwa ein Gerichtsurteil sein, mit dem der Schuldner verpflichtet ist, zu zahlen oder ein Vollstreckungsbescheid als Ergebnis eines Mahnverfahrens“, erläutert Gietmann.