Wann darf ein Haus durchsucht werden?
Die Durchsuchung darf nur bei Gefahr im Verzug von einem Staatsanwalt genehmigt oder auch von der Polizei durchgeführt werden. Der Begriff „Gefahr im Verzug“ bedeutet, dass ohne eine sofortige Durchsuchung die Gefahr besteht, dass das Beweismittel nicht mehr aufgefunden wird.
Wer darf Durchsuchungen durchführen?
Die Anordnung der Durchsuchung wird durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft oder – außer bei der Gebäudedurchsuchung – durch ihre Ermittlungspersonen vorgenommen (§ 105 Abs. 1, § 165 StPO).
Ist die physische Anwesenheit verboten?
Das gilt auch für Unis in Bundesländern, in denen die Anwesenheitspflicht prinzipiell verboten ist, wie z.B. an der Uni Kiel. Die physische Anwesenheit ist quasi essenziell für das Erreichen des Qualifikationsziels. Oftmals sind auch bestimmte Fachbereiche aufgrund der Lehrinhalte und -methoden eher betroffen.
Was ist mit „Anwesenheitspflicht“ gemeint?
Was ist mit „Anwesenheitspflicht“ im Studium gemeint? Die Anwesenheitspflicht im Studium entspricht in der Regel einer Prüfungsvorleistung. Sie besagt, dass Studenten und Studentinnen eine Mindestanwesenheit in einer bestimmten Lehrveranstaltung vorweisen müssen, um diese erfolgreich abschließen zu können.
Ist ein Durchsuchungsbeschluss nicht der Fall?
Ist dies nicht der Fall, so muss ein Richter hinzugezogen werden. Ohne Durchsuchungsbeschluss ist das Eindringen von Polizeibeamten nur dann rechtmäßig, wenn Gefahr im Verzug ist. Ein Durchsuchungsbeschluss steckt Grenzen und gibt Ziele vor, was die Hausdurchsuchung betrifft.
Ist die Anwesenheitspflicht an öffentlichen Universitäten geregelt?
Grundsätzlich ist die Anwesenheitspflicht an öffentlichen Universitäten in Deutschland also nicht einheitlich geregelt. Zunächst ist es Sache des jeweiligen Bundeslandes darüber zu entscheiden, ob überhaupt eine solche Pflicht besteht oder ob sie durch die Hochschule verhängt werden darf.