Wann darf ein Lehrling gekündigt werden?
Grundsätzlich ist der Lehrvertrag ein befristeter Vertrag, der ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt endet. Während der dreimonatigen Probezeit kann man sich noch umbesinnen und mit siebentägiger Kündigungsfrist aus dem Vertrag aussteigen. Danach gibt es nur noch die fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen.
Was sind Kündigungsgründe in der Ausbildung?
Für eine Kündigung in der Ausbildung gibt es einige Gründe: Fehlende Motivation, falsche Erwartungen oder Probleme mit den Kollegen. Knapp jeder vierte Azubi bricht seine Ausbildung vorzeitig ab und kündigt das Ausbildungsverhältnis. Die Kündigung der Ausbildung kann aber auch vom Arbeitgeber erfolgen.
Kann man in der Ausbildung wegen schlechten Noten gekündigt werden?
Was die Kündigung betrifft: eine Kündigung wegen schlechter Noten ist in der Ausbildung möglich, nämlich dann, wenn deine Leistungen so schlecht sind, daß das Erreichen des Ausbildungsziels (Bestehen der schriftlichen/mündlichen Prüfung) ernsthaft gefährdet ist – also wenn deine Noten die Grenze von „ausreichend“ …
Kann man in der Ausbildung ohne Abmahnung gekündigt werden?
In folgenden Fällen ist eine Kündigung aus wichtigem Grund sogar ohne Abmahnung möglich: Dem Auszubildenden wird ein eindeutiger sexueller Übergriff im Betrieb nachgewiesen. Der Azubi ist schwer drogenabhängig. Der Azubi droht dem Ausbilder oder einem anderen Kollegen ernsthaft Gewalt an.
Kann man als Lehrling im Krankenstand gekündigt werden?
Kann ich im Krankenstand gekündigt werden? Ja, du hast nämlich keinen besonderen Schutz im Krankenstand. Es gelten auch hierbei dieselben Kündigungsfristen und -termine.
Wann darf ein Azubi fristlos kündigen?
Eine fristlose Kündigung kannst du nur aussprechen, wenn du deinem Arbeitgeber schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kannst, also wenn du einen schwerwiegenden Kündigungsgrund hast (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Das gilt für alle Azubis, unabhängig vom Beruf und Alter.
Kann man wegen schlechten Zeugnis gekündigt werden?
Wie viele Abmahnungen vor Kündigung in der Ausbildung?
Die IHK Lahn-Dill empfiehlt: Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens sollte der Auszubildende grundsätzlich zwei einschlägige Abmahnungen erhalten haben, das heißt beide Abmahnungen und die Kündigung müssen sich auf dieselbe Art von vertragswidrigem Verhalten beziehen.