Wann darf ein Schriftstueck hinterlegt werden?

Wann darf ein Schriftstück hinterlegt werden?

Kann das Dokument an der Abgabestelle nicht zugestellt werden und hat der Zusteller Grund zur Annahme, dass sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, so ist das Dokument (meist bei der Post) zu hinterlegen. Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu verständigen.

Wann gilt ein Beschluss als zugestellt?

Von dem Moment an, an dem das Schriftstück an den Zustellungsadressaten übergeben worden ist, gilt es als zugestellt.

Wann bekommt man eine zustellungsurkunde?

Mit der Zustellung gilt das Schriftstück als zugestellt, auch wenn es tatsächlich niedergelegt wurde. Die Niederlegung bezeichnet die Aufbewahrung des Schriftstücks an einer Abholstelle für drei Monate. Die Niederlegung kann durch Vorausverfügung des Absenders ausgeschlossen werden.

Wie erfolgt eine elektronische Zustellung?

Die Registrierung zur elektronischen Zustellung erfolgt für Unternehmen im USP. Für die „Nicht-Teilnahme“ an der elektronischen Zustellung sind derzeit keine Sanktionen vorgesehen. Sofern keine elektronische Zustellmöglichkeit vorliegt, wird die versendende Behörde eine postalische Zustellung vornehmen.

Was wird als RSb zugestellt?

Unter RSb-Brief (Rückscheinbrief b) wird in Österreich die Zustellung eines behördlichen bzw. gerichtlichen Schriftstückes (etwa eines Bescheides oder Urteiles) nach den Bestimmungen des Zustellgesetzes verstanden (Umschlagfarbe weiß). Auch neue Reisepässe werden per RSb-Brief verschickt.

Wie nennt man die rechtliche Wirkung der Zustellung?

Durch das Zustellungsreformgesetz, zum 01.07

Wer veranlasst die Zustellung von Amts wegen?

Bei der Zustellung von Amts wegen erfolgt die Zustellung durch die Geschäftsstelle des Gerichts, welche die Post oder einen Justizbediensteten damit beauftragen kann (§§ 168, 176 ZPO).

Wem wird die Klageschrift zugestellt?

Zustellungsorgan ist grundsätzlich der Gerichtsvollzieher. Dieser kann jedoch die Zustellung durch die Post ausführen lassen. Sind beide Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten, so kann die Zustellung durch Übermittlung von Rechtsanwalt zu Rechtsanwalt gemäß § 195 ZPO mittels eines Empfangsbekenntnisses erfolgen.

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