Wann darf ich aufrechnen?

Wann darf ich aufrechnen?

Derjenige, der aufrechnen will, kann das nur unter diesen Bedingungen tun: seine Gegenforderung besteht, sie ist fällig (§ 387 BGB), erzwingbar und einredefrei (§ 390 BGB).

Wann gilt die Aufrechnung?

Nach § 387 besteht eine Aufrechnungslage, wenn dem Schuldner eine Forderung gegen den Gläubiger zusteht, die ihrem Gegenstand nach gleichartig ist.

Ist die Aufrechnung eine Verfügung?

Stehen mehrere Forderungen zur Aufrechnung zur Verfügung, so kann der aufrechnende Teil die Forderungen bestimmen, die gegeneinander aufgerechnet werden sollen (§ 396 BGB@). Die Aufrechnung ermöglicht die wechselseitige Tilgung von gleichartigen und gegenseitigen Forderungen (§ 389 BGB@).

Wo ist die Aufrechnung geregelt?

Die Aufrechnung ist ein Rechtsgeschäft, das in § 387 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Bei der Aufrechnung handelt es sich um die Verrechnung gegenseitiger, gleichartiger und fälliger Forderungen. Somit wird durch die Aufrechnung die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung erreicht.

Wie funktioniert Aufrechnung?

Wie funktioniert eine Aufrechnung? Bei einer Aufrechnung muss der Schuldner der Hauptforderung selbst eine Forderung gegenüber dem Gläubiger aufstellen. Es folgt die Aufrechnungserklärung. Damit haben Schuldner und Gläubiger die Möglichkeit, die gegenseitigen Forderungen aufheben zu lassen.

Was ist eine Aufrechnung Finanzamt?

Vorsicht bei rechtswidriger Aufrechnung durch das Finanzamt. Als Aufrechnung wird ein Rechtsgeschäft bezeichnet, durch das gegenseitige und gleichartige Forderungen wechselseitig miteinander verrechnet werden. Die Forderung, gegen die aufgerechnet wird (Hauptforderung), muss entstanden sein.

Wann 320 und 273?

Die §§ 273, 320 BGB stellen Leistungsverweigerungsrechte dar. § 273 BGB normiert ein Zurückbehaltungsrecht, § 320 BGB die Einrede des nicht erfüllten Vertrages. Weitere Leistungsverweigerungsrechte, die im Wege der Einrede geltend gemacht werden müssen, ergeben sich etwa aus § 214 Abs. 2, 3 BGB.

Wann 273 BGB?

Die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB setzt voraus, dass der Schuldner aus demselben „rechtlichen Verhältnis“, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger hat.

Kann man mit einer verjährten Forderung aufrechnen?

Eine verjährte Forderung kann unter den Voraussetzungen der §§ 390, 215 BGB noch zur Aufrechnung gestellt werden, wenn die verjährte Forderung zu der Zeit, zu welcher sie gegen die andere Forderung aufgerechnet werden konnte, noch nicht verjährt war.

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