Wann darf ich Miete zurückbehalten?
Solange die Mietsache mangelhaft ist, hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mangels hindert den Eintritt des Verzugs, ohne dass das Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Vermieter ausdrücklich geltend gemacht werden müsste.
Welche Mangel muss der Vermieter beseitigen?
Treten Fehler und Mängel auf, muss der Vermieter sie beseitigen. Typische Wohnungsmängel sind undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder verstopfte Abflüsse. Aber auch Lärm, Ungeziefer oder eine um mindestens zehn Prozent kleinere Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben gelten mietrechtlich als Mängel.
Wie viel Miete darf ich einbehalten?
Wieviel Miete darf ich einbehalten bzw. zurückbehalten? Grundsätzlich darf nicht bei jedem „Mangel“ die volle Miete zurückbehalten und ausgesetzt werden, sondern der zurückbehaltene Betrag sollte nicht die drei- bis fünffache Minderungsquote übersteigen – so auch der BGH in seiner aktuellen Rechtsprechung.
Kann der Vermieter die Miete zurückhalten?
Will der Mieter dies nicht, so kann er – neben einem möglichen Recht zur Minderung wegen der Herabsetzung des Wohnwerts – aufgrund des Schadens auch die Mietzahlung mit dem Hinweis gegenüber dem Vermieter zurückhalten, dass er die zurückbehaltene Miete nachbezahlen wird, sobald der Schaden beseitigt ist.
Kann der Vermieter den Mängel nicht beseitigt werden?
Wenn der Vermieter den Mangel auf Bitte des Mieters nicht beseitigt, ist der Mieter dazu berechtigt von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Er darf die Mietzahlung ganz oder teilweise einstellen. Im Gegensatz zur Mietminderung, muss die Miete zurückgezahlt werden sobald alle Mängel beseitigt wurden.
Wie endet das Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängeln?
Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängeln endet mit der Eintragung eines neuen Eigentümers im Grundbuch. (LG Berlin, vom 11.11.05, Az.63 S 37/05) Die einbehaltenen Beträge müssen dem alten Vermieter zurückgezahlt werden. Gegenüber dem neuen Mieter kann das Zurückbehaltungsrecht nur wieder ausgeübt werden, wenn die Mängel fortbestehen.
Ist der Vermieter mit dem Aufzug ausgestattet?
Fällt der Aufzug dann aus, ist die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt. Der Mieter kann dann die Miete mindern. Ist das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet, muss der Vermieter für die Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einstehen. Ihm obliegt eine Verkehrssicherungspflicht.