Wann darf im Garten verbrannt werden?
Aufgrund der Brandgefahr dürfen auch am oder im Wald grundsätzlich keine Feuer entzündet werden. Allgemein lässt sich sagen, dass das Verbrennen von Gartenabfällen, wenn es erlaubt ist, meist nur werktags zwischen 8 und 18 Uhr stattfinden darf und nicht bei starkem Wind.
Was darf man im Freien verbrennen?
Die Feuerstelle muss eingegrenzt sein und die Unterlage sowie die Umgebung feuerfest. Verbrannt werden dürfen nur natürliche, unbehandelte Materialien die frei von Schadstoffen sind. Das Feuer darf zudem zu keiner Zeit unbeaufsichtigt bleiben, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Warum dürfen Gartenabfälle nicht verbrannt werden?
Grünabfälle sind verwertbar, denn durch Kompostierung und Verwertung des Kompostes können die enthaltenen Nährstoffe wieder genutzt werden. Beim Verbrennen werden klimaschädliche Gase freigesetzt. Zudem belästigt der Rauch Nachbarn. Darüber hinaus steigt durch die zahlreichen Feuer die Feinstaubbelastung.
Was darf im Freien verbrannt werden?
Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, sofern dabei nur wenig Rauch (Rauch = Feinstaub) entsteht. Im Kanton Zürich sind solche Feuer jedoch nur in den Monaten März bis Oktober zugelassen.
Wann darf man ein Feuer machen?
Das Lagerfeuer darf nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers entzündet werden, gleich ob es sich dabei um Privatbesitz oder öffentliche Flächen (Gemeinde) handelt. Im Wald ist das Feuermachen nur mit schriftlicher Erlaubnis des Waldeigentümers erlaubt, ohne diese ist es strikt verboten und es drohen hohe Strafen.
Ist Feuer in der Feuerschale erlaubt?
Die Feuerschale darf maximal einen Meter Durchmesser haben, um noch als Gemütlichkeitsfeuer zu gelten und nicht als genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Außerdem dürfen nur zugelassene Brennstoffe verbrannt werden wie Scheitholz oder kleinere Äste.