Wann darf man auch am Tag Nebelscheinwerfer einschalten?
Die Nebelscheinwerfer darf man immer dann einschalten, wenn die „Voraussetzungen für die Benutzung von Abblendlicht am Tag gegeben sind“, so der ADAC. „Und das ist dann der Fall, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern und die Sichtweite nur eine gewisse Anzahl an Metern beträgt.“
Welche Beleuchtungen sind vorgeschrieben?
Am Fahrzeug müssen Fernlicht, Abblendlicht und Standlicht verfügbar sein. Ein Blinker zeigt die geplante Fahrtrichtung an. Erlaubt ist auch Parklicht, ein Nebelscheinwerfer, Kurvenlicht, Tagfahrlicht und ein Weitstrahler für zusätzliches Fernlicht.
Welche Farbe muss das Standlicht haben?
Standlicht – welche Farbe dieses haben muss: Die Begrenzungsleuchten müssen gemäß § 51 StVZO weißes Licht ausstrahlen. Ein gelbes Standlicht ist demnach nicht zulässig. Standlicht – wie hell es ist: Die Lichtstärke des Standlichts vorne am Fahrzeug beträgt nur wenige Prozent der Lichtstärke des Abblendlichts.
Wie hoch darf die blinkfrequenz sein?
Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage – in gleicher Phase blinken. Meist ist eine def.
Ist Unterbodenlicht erlaubt?
Leider erlaubt die deutsche StVZO so etwas nicht, sie gestattet nur weißes Licht nach vorn und bei den Rückfahrscheinwerfern, gelbes Blinklicht sowie rotes Licht für die Bremsleuchten und das Rücklicht. Eine amtliche Zulassung für Unterbodenleuchten gibt es dementsprechend nicht, sie sind illegal.
Ist Chiptuning in der Schweiz erlaubt?
In der Schweiz ist es erlaubt, mithilfe des Chip Tunings die Leistung des Motors um 20 Prozent zu steigern. Laut Gesetzgeber sind sämtliche Änderungen an der Motorelektronik, welche Geräuschentwicklung, Abgasverhalten oder Leistung beeinflussen, einer Typengenehmigung zu unterziehen.