FAQ

Wann darf mein Arbeitgeber mein Gehalt kuerzen?

Wann darf mein Arbeitgeber mein Gehalt kürzen?

Grundsätzlich soll der Arbeitnehmer den im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn erhalten. Nur aufgrund schlechter oder fehlerhafter Arbeit kann dieser nicht gekürzt werden. Es gibt aber Situationen, in denen die Gehaltskürzung rechtens ist. Dazu zählen zum Beispiel erhebliche Fehlzeiten und lang andauernde Krankheiten.

Kann der Arbeitgeber die Lohngruppe ändern?

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, eine fehlerhafte, der Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht entsprechende Eingruppierung durch eine Rückgruppierung zu korrigieren (BAG 05.06

Kann der Arbeitgeber weniger Lohn zahlen?

Eine einseitige Gehaltskürzung des Arbeitgebers ist nicht ohne Weiteres möglich. Auch Fehler, schlechte Ergebnisse oder verpatzte Aufträge rechtfertigen es nicht, einem Mitarbeiter weniger zu zahlen, als vertraglich vereinbart. Arbeitnehmer sind nicht zum Erfolg verpflichtet.

Kann ich einen Mitarbeiter degradieren?

Stellt sich die Frage: Können Unternehmen einen Mitarbeiter tatsächlich degradieren? Die gute Nachricht: Nein, das ist in vielen Fällen nicht möglich. Im Arbeitsvertrag werden Position, Aufgaben und Gehalt vereinbart. Arbeitgeber können diese Vereinbarung nicht einfach einseitig ändern.

Wann darf der Arbeitgeber die Lohngruppe ändern?

Ein Höhergruppierungsanspruch des Arbeitnehmers besteht immer dann, wenn der Arbeitnehmer eine unrichtige/ zu niedrige Eingruppierung vor-genommen hat, das heißt, wenn die tatsächlichen Anforderungen an die Arbeitsleistung und / oder die Qualifikationsmerkmale des Arbeitnehmers eine höherwertige Einstufung …

Wer ist für Eingruppierung zuständig?

Gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat nämlich vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten.

Wann kann man degradiert werden?

Degradierung arbeitsrechtlich gesehen In der Regel ist eine Degradierung nicht erlaubt, zumindest nicht ohne Änderungskündigung. Im Arbeitsvertrag ist normalerweise die Position des Mitarbeiters festgelegt. Eine Änderungskündigung darf der Arbeitgeber aussprechen.

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