Wann dem gekundigten Mitarbeiter den Zugang sperren?

Wann dem gekündigten Mitarbeiter den Zugang sperren?

Bredereck: Auch hier muss vorab zwischen einer widerruflichen und einer unwiderruflichen Freistellung unterschieden werden. Im letzteren Fall darf der Arbeitgeber absichtliche Schädigungen seitens des gekündigten Mitarbeiters befürchten und somit auch den Zugang zum E-Mail-Account sperren lassen.

Kann mein Arbeitgeber meine E-Mails lesen?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber keine privaten Mails auf dem Firmenrechner mitlesen. Dabei kommt es zunächst einmal auf den Inhalt des Arbeitsvertrags an. Verbietet dieser, dass das dienstliche E-Mailsystem auch für private Zwecke genutzt werden kann, darf der Arbeitgeber grundsätzlich alle Mails mitlesen.

Wo finde ich das E-Mail Postfach?

Postfächer anzeigen Wählen Sie auf der linken Seite unter „E-Mail“ den Punkt „Postfächer“ aus. Sie sehen nun eine Auflistung aller Postfächer. Der Name besteht in der Regel aus dem Wort „web“, gefolgt von einer Zahlen-Buchstaben-Kombination, zum Beispiel web45p1 oder web43p2.

Wie löscht man das E-Mail-Konto des ausgeschiedenen Mitarbeiters?

Der Systemadministrator löscht das E-Mail-Konto des ausgeschiedenen Mitarbeiters. Sicher ist dieses ein Szenario, dass in den allermeisten Fällen auch tatsächlich umgesetzt wird. Hier geht es um die „saubere“ Organisation eines Mailservers oder das Einsparen von Lizenz- und Nutzungskosten.

Ist die Erlaubnis zum E-Mail Account gestattet?

Schon die Erlaubnis zum Einsehen des Accounts durch den Arbeitgeber hängt auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses davon ab, ob die Privatnutzung des E-Mail Accounts gestattet war. War sie das nicht, darf der Arbeitgeber den E-Mail Account seines (ehemaligen) Mitarbeiters einsehen und gezielt nach geschäftlichen Mails durchsuchen.

Was hat der Arbeitgeber mit E-Mails zu tun?

Der Arbeitgeber hat naturgemäß ein vitales Interesse, von den an sein Unternehmen gerichteten E-Mails Kenntnis zu erhalten. Ob und inwieweit eine Einsichtnahme durch den ehemaligen Arbeitgeber zulässig ist, sowie welche Möglichkeiten der Vertragsgestaltung und Problemlösungen bestehen, wird nachstehend erörtert.

Wie kann es sich um private E-Mails handeln?

Bei den auflaufenden E-Mails kann es sich um solche für den Arbeitgeber, mithin dienstliche, oder private E-Mails an den ausgeschiedenen Arbeitnehmer handeln. Der Arbeitgeber hat naturgemäß ein vitales Interesse, von den an sein Unternehmen gerichteten E-Mails Kenntnis zu erhalten.

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