Wann dürfen freiheitsentziehende Maßnahmen durchgeführt werden?
Eine freiheitsentziehende Maßnahme nach § 1906 Abs. 4 in Verbindung mit § 1906 Abs. 1 Zif. 1 BGB setzt voraus, dass die Gefahr besteht, dass der Betroffene sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt.
Wann werden freiheitsentziehende Maßnahmen eingesetzt?
Jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu bewegen. Mit freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) wird diese Freiheit eingeschränkt. Daher stellen sie eine besondere Form der Gewalt dar. Besonders betroffen sind Menschen mit Demenz, etwa wenn sie viel umherlaufen, Gefahren nicht einschätzen können oder aggressiv sind.
Wie oft kommt Betreuer?
Persönlicher Kontakt zwischen Betreuer und Betreuten – Wie oft muss sich der Betreuer persönlich von der Situation des Betreuten ein Bild machen? Es gibt keine konkreten gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Anzahl der Besuche, bzw. auf die persönlichen Kontakte zwischen Betreuer und Betreutem.
Was sind die Begriffe Jugendliche und Heranwachsende?
Jugendliche, Heranwachsende, „junge Erwachsene“ – Begriffsdefinitionen Die (derzeitige) rechtliche Situation beinhaltet zunächst die geringsten Schwierigkeiten: demnach ist Jugendlicher, wer mindestens 14, aber noch keine 18 Jahre, und Heranwachsender, wer mindestens 18, aber noch keine 21 Jahre alt ist. [1]
Wer sind die „jungen Erwachsenen“?
Die (derzeitige) rechtliche Situation beinhaltet zunächst die geringsten Schwierigkeiten: demnach ist Jugendlicher, wer mindestens 14, aber noch keine 18 Jahre, und Heranwachsender, wer mindestens 18, aber noch keine 21 Jahre alt ist. [1] Wer sind jedoch die „jungen Erwachsenen“?
Ist der Willensbildungsprozess durch körperliche Behinderungen beeinträchtigt?
Da der eigentliche Willensbildungsprozess durch rein körperliche Behinderungen nicht beeinträchtigt sein kann, ist folglich eine Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit der einzig relevante Ansatz, aber auch nur dann, wenn er entweder die Erkenntnisfähigkeit oder die Fähigkeit zur Willensbetätigung erheblich einschränkt.