FAQ

Wann endet der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?

Wann endet der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?

Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Bei Rentensplitting: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.

Welche Rente hat der Verstorbene?

Die beträgt zwischen 55 und 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Die sogenannte kleine Witwenrente, die etwa jüngere Witwen und Witwer bekommen, entspricht 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Hatte der Verstorbene unterhaltspflichtige Kinder, haben diese Anspruch auf eine Waisenrente.

Wie bekommen sie eine Erziehungsrente?

Wenn Sie geschieden sind und ein Kind erziehen, können Sie eine Rente bekommen, wenn Ihr geschiedener Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre geschiedene Ehepartnerin/Lebenspartnerin stirbt. Diese Rente heißt Erziehungsrente, weil sie als Unterhaltsersatz dient und es Ihnen erlaubt, sich verstärkt um die Erziehung des Kindes zu kümmern.

Wann haben sie Anspruch auf eine Witwenrente?

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.

Welche Ehepartner haben Anspruch auf eine Waisenrente?

Hinterbliebene Ehepartner haben Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Kinder und Jugendliche können eine Waisenrente beantragen, je nach Stand ihrer Ausbildung auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Und an Geschiedene mit Kindern kann eine Erziehungsrente gezahlt werden.

Welche Renten haben sie beim Tod des Ehepartners?

Witwenrente und Witwerrente: Diesen Rentenanspruch haben Sie! Beim Tod des Ehepartners besteht ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.

Was gilt wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat?

Was gilt, wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat? Auch wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Im Sterbevierteljahr erhalten sie dann eine Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.

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