FAQ

Wann endet die Amtszeit des Personalrates?

Wann endet die Amtszeit des Personalrates?

31. Mai
Die Amtszeit beginnt mit dem Tage der Wahl oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Personalrat besteht, mit dem Ablauf seiner Amtszeit. Sie endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 27 Abs. 1 die regelmäßigen Personalratswahlen stattfinden.

Was passiert wenn kein Personalrat gewählt wird?

Die Versammlung wählt dann den Wahlvorstand. Besteht in einer Dienststelle kein Personalrat (z. B. weil sie neu errichtet wurde), beruft der Dienststellenleiter von Amts wegen unverzüglich eine Personalversammlung ein, die den Wahlvorstand bestellt.

Wann ist die nächste personalratswahl?

Im Jahr 2020 sollte planmäßig neuer Personalrat gewählt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Wahlen ins Jahr 2021 verschoben.

Wer darf wählen personalratswahl?

Wahlberechtigt ist nur, wer in der Dienststelle eingegliedert ist. Die Eingliederung entfällt bei längerer Abwesenheit. Nicht wahlberechtigt ist, wer am Wahltag seit mehr als 6 Monaten unter Wegfall der Bezüge beurlaubt ist (§ 9 Abs. 1 Satz 3 HPVG).

Wie lange Alter Personalrat im Amt?

4 Jahre
Die Amtszeit der Personalräte ist in den Vorschriften der §§ 26–31 BPersVG geregelt. Sie beträgt entsprechend § 27 Abs. 1 BPersVG für das Gremium regelmäßig 4 Jahre ab dem Tag der konstituierenden Sitzung.

Wie lange ist man im Betriebsrat?

vier Jahre
Die wesentlichen Vorschriften über die Amtszeit des Betriebsrats finden sich im zweiten Abschnitt des zweiten Teils des BetrVG, also in den §§ 21 bis 25 BetrVG. Grundsätzlich beträgt die regelmäßige Amtszeit eines Betriebsrats vier Jahre.

Wer darf nicht Personalrat werden?

Keine Wahlberechtigung besteht, wenn von vornherein feststeht, dass die oder der Beschäftigte nicht länger als zwei Monate in der Dienststelle beschäftigt ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 HPVG). Für die Wahlberechtigung ist aber nicht Voraussetzung, dass das Beschäftigungsverhältnis am Wahltag bereits zwei Monate besteht.

Wann kann ein Personalrat gebildet werden?

Einen Personalrat bzw. Personalvertretung gibt es immer dann, wenn die Dienststelle über mehr als fünf wahlberechtigte Beschäftigte verfügt. Bei mehrstufigen Verwaltungen werden zudem Bezirkspersonalräte gewählt, bei den obersten Behörden werden Hauptpersonalräte gebildet.

Wann sind Personalratswahlen Brandenburg?

Alle vier Jahre wird gewählt Die regulären Personalratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt (§ 27 Abs. 1 PersVG Bbg).

Welche Aufgaben hat der Personalrat im öffentlichen Dienst?

Der:Die Personalrat:rätin überwacht, dass die Rechte und Schutzvorschriften der Beschäftigten eingehalten werden. Er:Sie hat ein offenes Ohr für berechtigte Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten und ist dazu verpflichtet, sie an die Dienststellenleitung weiterzugeben und Abhilfe einzufordern.

Wer kann in den Personalrat gewählt werden?

Ein Personalrat kann in allen Dienststellen gewählt werden, in denen mindestens fünf ständig wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen drei wählbar sein müssen (§ 12 BPersVG). Mai statt (§ 27 BPersVG), denn die normale Amtszeit beträgt vier Jahre.

Wer kann nicht Personalrat werden?

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