Wann endet die Bewährung?
Die Bewährung endet erst, wenn am Ende der Frist keine weitere Straftat begangen wurde und es auch keinen Grund zum Widerruf oder zur Verlängerung der Bewährung gibt. In diesem Fall ist die Strafe vorbei und wird gemäß §56g StGB erlassen.
Wann darf die Bewährung ausgesprochen werden?
Die Bewährung wird dann ausgesprochen, wenn das Gericht der Annahme ist, dass die Verurteilung ausreichend ist, um als Warnung zu dienen und der Verurteilte kaum Sozialdefizite aufweist. Nach §56a StGB darf die Bewährung nicht kürzer als zwei Jahre sein, aber auch nicht den Zeitraum von fünf Jahren überschreiten.
Was sind die Voraussetzungen zur Verlängerung der Bewährung?
Voraussetzungen zur Verlängerung der Bewährung Sollte der Verurteilte eine weitere Straftat begehen, steht es dem Gericht frei, zu entscheiden, wie diese neue Straftat behandelt wird. Es kann dabei nicht pauschal gesagt werden, dass der Verurteilte seine Strafe im Gefängnis verbüßen muss, der Einzelfall ist ausschlaggebend.
Was kann unter der Bewährung verstanden werden?
Unter der Bewährung kann aber auch die vorzeitige Haftentlassung bei guter Führung verstanden werden. Eine spezielle Art ist darüber hinaus die Vorbewährung im Jugendstrafrecht.
Wie kommt eine Bewährung in Betracht?
Eine Bewährung kommt beispielsweise auch dann in Betracht, wenn der Täter nicht vorbestraft ist und der Richter davon ausgeht, dass es sich um eine einmalige Entgleisung des Täters handelt.
Wie wirkt die Bewährung auf die Verurteilung aus?
Die Bewährung selbst wirkt sich nicht auf die Verurteilung aus. Der Verurteilte trägt weiterhin einen Strafmakel und ist auch vorbestraft. Die Verurteilung wird im Bundeszentralregister festgehalten, somit wird bei Straftaten innerhalb der Bewährungszeit den Strafverfolgungsbehörden eine Überprüfung erleichtert.