FAQ

Wann endet eine Vormundschaft beim Jugendamt?

Wann endet eine Vormundschaft beim Jugendamt?

Beendigung der V.: Die Vormundschaft endet außer durch den Tod des Mündels mit dem Wegfall der Voraussetzungen ihrer Anordnung, v. a. also mit Erreichen der Volljährigkeit.

Wie kann eine Vormundschaft enden?

Hierzu die §§ 1809 ff. 1821 bis 1824 BGB. Die Vormundschaft kann durch den Tod des Mündels enden, durch seine Volljährigkeit, wenn seine Mutter volljährig wird, wenn der Mündel adoptiert wird, oder auch, wenn die Gründe für die Vormundschaft nicht mehr existieren.

Wann kann man eine Vormundschaft beantragen?

Die Vormundschaft wird generell vom zuständigen Familiengericht angeordnet. Sie erfolgt also von Amts wegen, meist dann, wenn anzunehmen ist, dass die Eltern ihrer Pflicht zur elterlichen Sorge nicht nachkommen (können). Aus diesem Grund gibt es keinen Antrag auf Vormundschaft.

Wie bekomme ich eine Vormundschaft?

Nach dem deutschen Vormundschaftsrecht kann eine Vormundschaft nicht beantragt werden. Wer die Verantwortung für ein Mündel – etwa ein Enkelkind oder Pflegekind – übernehmen möchte, kann das bestenfalls anregen. Die Entscheidung darüber aber liegt beim Familiengericht, das in Regel eine geeignete Person dafür auswählt.

Wie beantragt man die Vormundschaft?

Als Pflegeeltern können Sie die Vormundschaft beziehungsweise die Pflegschaft beantragen. Dann müssen Sie den Antrag beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) stellen. Das zuständige Jugendamt nimmt in dem Verfahren Stellung.

Wer ordnet Vormundschaft an?

Hierbei muss er das Wohl und die Interessen des Kindes wahren. Der Vormund hat – wie auch die Eltern – das heranwachsende Kind zunehmend in die Entscheidungsprozesse miteinzubinden. Für die Anordnung der Vormundschaft und die Beaufsichtigung des Vormunds ist das Familiengericht zuständig.

Sind Eltern automatisch Vormund?

Steht das Kind bei Geburt nicht unter elterlicher Sorge, weil beispielsweise die Mutter unverheiratet und minderjährig ist, wird das Jugendamt kraft Gesetzes Amtsvormund, ohne dass es einer Bestellung durch das Amtsgericht bedarf, § 1791c BGB.

Wie viel kostet eine gesetzliche Betreuung?

Bei einem Reinvermögen über 25.000 € wird für eine dauerhafte Betreuung eine Jahresgebühr fällig: Sie beträgt pro Jahr der Betreuung 10 € für jede angefangenen 5.000 €, die über dem Vermögen von 25.000 € liegen, mindestens jedoch 200 €. Berufsbetreuer erhalten verschiedene Pauschalen.

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