FAQ

Wann endet Markenschutz?

Wann endet Markenschutz?

Schutzdauer einer Marke Nach jeweils zehn Jahren kann, gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr, der Markenschutz um weitere zehn Jahre verlängert werden. Der Markenschutz beginnt mit dem Anmeldetag und endet jeweils zehn Jahre später mit Ablauf des Monats in dem der Anmeldetag liegt.

Was bedeutet eine Wortmarke?

Die Wortmarke ist eine Form der Marke, die aus Buchstaben oder Ziffern besteht. Eine Wortmarke muss für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens eine konkrete Eignung gegenüber denen anderer Unternehmen besitzen, um als Unterscheidungsmittel zu gelten.

Was bedeutet eingetragene Wortmarke?

Wortmarke: Eine Definition bietet das Markengesetz. Eine eingetragene Wortmarke kommt laut Definition ohne grafische Ausgestaltung oder Farben aus und besteht aus Schriftzeichen. Diese beinhalten aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen und ausgewählten Sonderzeichen.

Wie lange kann man ein Patent verlängern?

Der Gebrauchsmusterschutz besteht zunächst für drei Jahre. Er kann auf höchstens zehn Jahre verlängert werden. Die Schutzdauer eines Patents dagegen kann ab dem dritten Jahr mit der Zahlung der Jahres- gebühren jeweils um ein Jahr bis auf zwanzig Jahre verlängert werden. Das Patent bietet also eine längere Schutzdauer.

Was bringt eine Wortmarke?

Viele Produktnamen sind als Wortmarke geschützt. Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen so kennzeichnen möchten, dass sie unverkennbar mit Ihrem Unternehmen in Verbindung gebracht werden, kann eine Marke angebracht sein. Mit einer solchen lässt sich auf einfache Weise eine eindeutige Zuordnung herstellen.

Wie lange dauert Markenanmeldung DPMA?

drei Monate
Da die Frist immerhin drei Monate beträgt, müssen Sie bei einer Unionsmarke mit einer längeren Bearbeitung rechnen. In der Regel werden von der Anmeldung bis zur Eintragung der Marke ca. 8 Monate vergehen. Auch wenn der Markenschutz von der Eintragung abhängig ist, kommt dem Anmeldezeitpunkt eine Bedeutung zu.

Wie schütze ich eine Wortmarke?

Um zu verhindern, dass Dritte Ihren Firmennamen oder Slogan verwenden, können Sie diese als Wortmarke beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) registrieren. So sind Sie vor einer Fremdnutzung geschützt und sichern sich die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte.

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