Wann endet postmortale Vollmacht?

Wann endet postmortale Vollmacht?

Postmortal bezeichnet Vollmachten, die nur nach dem Tod gelten (z. B. auch im Rahmen einer Bestattungsverfügung), transmortal solche, die vor und nach dem Tod gelten. Die Vollmacht wird zwar vom Verstorbenen erteilt, gilt aber ab dem Tod als Vollmacht für die Erben, da der Verstorbene nicht mehr rechtsfähig ist.

Was bedeutet postmortale Vollmacht?

Eine postmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die erst nach dem Tod des Vollmachtgebers wirksam wird. Wer eine postmortale Vollmacht vorweisen kann, ist dagegen sofort handlungsfähig, wobei es sich empfiehlt, die Vollmacht notariell beurkunden oder zumindest die Unterschrift beglaubigen zu lassen.

Wie schreibt man eine postmortale Vollmacht?

Eine „normale“ Vollmacht erlischt im Fall Ihres Todes. Sie haben aber die Möglichkeit, die diese als sogenannte transmortale Vollmacht auszustellen. Dafür müssen Sie in die Vollmacht explizit den Zusatz aufnehmen, dass diese Vollmacht auch über Ihren Tod hinaus gelten soll.

Wie sollte die Vollmacht gegeben werden?

Je nachdem, zu welchem Zweck die Vollmacht gegeben wird, sollte beachtet werden, stets an die Person des Bevollmächtigten die höchsten Ansprüche zu stellen. Beispielsweise könnte es sich anbieten, eine Generalvollmacht, welche im Falle einer Geschäftsunfähigkeit verwendet werden soll, einem nahen Verwandten zu erteilen.

Ist der Vollmachtgeber rechtswirksam?

Da der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber rechtswirksam vertreten kann, ist es unerlässlich, eine vertrauenswürdige und kompetente Person auszuwählen. Je nachdem, zu welchem Zweck die Vollmacht gegeben wird, sollte beachtet werden, stets an die Person des Bevollmächtigten die höchsten Ansprüche zu stellen.

Wie hängt die wirksame Erteilung einer Vollmacht ab?

Wie sich aus § 167 Abs. 1 ergibt, hängt die wirksame Erteilung einer Vollmacht aber nicht zusätzlich vom Bestehen eines wirksamen Grundverhältnisses ab. Die Vollmacht ist vielmehr in dem Sinne abstrakt, dass sie auch ohne (wirksames) Grundverhältnis wirksam erteilt werden kann.

Was regelt die Erteilung der Vollmacht?

Die Erteilung der Vollmacht regelt § 167. Sie ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das durch eine wirksame empfangsbedürftige Willenserklärung zustande kommt. Die Erklärung kann sowohl gegenüber dem Vertreter (Innenvollmacht) als auch gegenüber dem außenstehenden Partner des Vertretergeschäfts (Außenvollmacht) erfolgen.

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