FAQ

Wann entfaellt der Anspruch auf Witwenrente?

Wann entfällt der Anspruch auf Witwenrente?

Der Anspruch auf Witwenrente verfällt mit einer erneuten Eheschließung. Wird die Rentenversicherung nicht umgehend über die neue Ehe informiert, kann es teuer werden. Heiratet eine Witwe erneut, kann ihre Witwenrente gestrichen werden. Heiratet eine Witwe erneut, verliert sie ihren Anspruch auf Witwenrente.

Hat Lebensgefährtin Anspruch auf Witwenrente?

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.

Wer bekommt eine Hinterbliebenenrente?

Die Rente erhält der Hinterbliebene bis zum 18. Geburtstag der Kinder oder sogar auf unbegrenzte Zeit, wenn das Kind eine Behinderung hat. Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, Kinder bis maximal 27 Jahren sowie unter bestimmten Umständen auch geschiedene Partner.

Wird die große Witwenrente Witwenrente vor Vollendung des maßgebenden Lebensalters beantragt?

3 Satz 2 SGB VI ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, die große Witwen-/Witwerrente zu leisten, sobald die maßgebende Altersgrenze vom Rentenberechtigten erreicht wird und bis zur maßgebenden Altersgrenze eine kleine Witwen-/Witwerrente bezogen wird.

Wie wird Witwenrente Berechnung wenn Verstorbene noch kein Rentner war?

Auch wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Im Sterbevierteljahr erhalten sie dann eine Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.

Wie bekommt man Hinterbliebenenrente?

Wo muss ich den Antrag auf Witwenrente stellen? Beantragen müssen Sie die Witwenrente bei dem Rentenversicherungsträger, bei dem ihr verstorbener Partner versichert war. Wenn Ihr Partner bei der Deutschen Rentenversicherung versichert war, wenden Sie sich an diese.

Ist Hinterbliebenenrente gleich Witwenrente?

Eine Hinterbliebenenrente bekommt, wer bis zum Tod des Partners mit ihm verheiratet war oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat. Zwar hat sich umgangssprachlich die „Witwenrente“ durchgesetzt, doch wird sie natürlich genauso an Witwer ausgezahlt.

Haben Kinder Anspruch auf Hinterbliebenenrente?

Die Kinder selbst haben auch Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Sie liegt bei 10 beziehungsweise 20 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird auf jeden Fall gezahlt, bis die Kinder volljährig sind, in Ausnahmefällen auch länger.

Wie lange wird die beamtenpension nach dem Tod bezahlt?

Das Sterbegeld wird an den/die Berechtigten in einer Summe gezahlt. Diese Leistung entspricht im Wesentlichen dem sogenannten Sterbevierteljahr in der gesetzlichen Rentenversicherung, das die Weiterzahlung der Rente des Verstorbenen für 3 Monate über den Tod hinaus gewährleistet.

Was passiert mit der Pension im Todesfall?

Das Standesamt, das das Sterbebuch führt, ist ebenfalls verpflichtet, den Tod einer Person der Sozialversicherung zu melden. Mit dem Tod endet der Pensionsanspruch. Die für den Sterbemonat gebührende Pension wird bis inklusive des Todestages abgerechnet.

Wie lange kann man Sterbegeld beantragen?

Hinterbliebene von Beamten haben Anspruch auf Sterbegeld vom Staat. Dies entspricht den Dienstbezügen von 2 Monaten. Hinterbliebene von Beamten im Ruhestand (Pensionäre) erhalten ebenfalls Sterbegeld. Dies entspricht dem Ruhegehalt von 2 Monaten.

Wer zahlt nach dem Tod das das Sterbegeld bei Beamten?

Stirbt eine Beamtin/ein Beamter oder eine Ruhestandsbeamtin/ein Ruhestandsbeamter, erhalten der überlebende Ehegatte/eingetragene Lebenspartner oder die Abkömmlinge (leibliche bzw. angenommene Kinder oder Enkelkinder) Sterbegeld.

Wie hoch ist das Sterbegeld bei Beamten?

Die Höhe des Sterbegeldes besteht in dem Zweifachen der Dienstbezüge des verstorbenen Beamten. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner und die Kinder bzw. Enkel des Beamten.

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