Wann entfallt Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wann entfällt Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wenn ein Anspruchsteller seinen ALG-1 Anspruch nicht persönlich meldet, so bekommt er kein Arbeitslosengeld. Dies gilt auch, wenn der Anspruchsteller durch einen bestellten Betreuer vertreten wird. Auch dieser muss sich beim Arbeitsamt persönlich melden und den Anspruch vortragen.

Wann kann das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld kürzen?

Das Arbeitslosengeld 1 kann gekürzt werden, wenn ein versicherungswidriges Verhalten vorliegt. In § 159 Absatz 1 Sozialgesetzbuch III (SGB III) ist geregelt, wann dies der Fall ist.

Wie weit kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden?

Unter welchen Umständen die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I zu kürzen ist: Ruht der Bezug von ALG I – Leistung aufgrund einer Sperrzeit, so wird auch die Bezugsdauer um mindestens 25 % gekürzt (siehe § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III).

Was sind die Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld gelten im Wesentlichen diese Voraussetzungen: Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.

Wann wird das Arbeitslosengeld gewährt?

Das Arbeitslosengeld wird erst ab dem Tage der persönlichen Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit gewährt. Das Antragsverfahren wird mit der Abgabe eines Grundantrages eingeleitet, dieser enthält die für eine Antragsbearbeitung relevanten Informationen und Sachverhalte.

Was ist die persönliche Arbeitslosmeldung für den Bezug von Arbeitslosengeld?

Für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die persönliche Arbeitslosmeldung des Bezugsberechtigten eine unverzichtbare Voraussetzung. Eine persönliche Arbeitslosmeldung gilt bereits als Antrag auf Leistungen. Diese Meldung muss spätestens am ersten Tage der Beschäftigungslosigkeit persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorgenommen werden.

Wie lange kann das Arbeitslosengeld verlängert werden?

Und auch das Alter der Person kann die Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld 1 beeinflussen. Während die Leistung im Regelfall maximal zwölf Monate lang ausbezahlt wird, kann dieser Zeitraum für Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

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