FAQ

Wann entsteht Erstberatungsgebuhr?

Wann entsteht Erstberatungsgebühr?

Die Erstberatungsgebühr fällt an, wenn Sie ein erstes Gespräch mit einem Anwalt führen, also eine Beratung in Anspruch nehmen und hierbei Informationen erhalten. Erstberatung ist hierbei insbesondere die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Sache. Dieses ist das Kernstück der anwaltlichen Beratung.

Wann entsteht eine Beratungsgebühr?

Die Beratungsgebühr (Ratgebühr) entsteht für das auftragsgemäße Erteilen eines Rates oder einer Auskunft durch den RA. Wichtig ist, dass der Auftraggeber von dem RA nicht mehr verlangt, als einen Rat oder eine Auskunft.

Was ist die Gebühr für die Beratungsgebühr?

Abgeltungsbereich und Höhe der Beratungsgebühr. Die Beratungsgebühr gilt sämtliche mit der Beratung zusammenhängenden Tätigkeiten ab, also die Informationsaufnahme, deren Auswertung, die Beschaffung von Literatur und Auskünften von Dritten u.ä. Der Gebührensatz beträgt 0,1 bis 1,0 und richtet sich nach dem Gegenstandswert.

Wie sind die Gebühren für die außergerichtliche Beratung übernommen worden?

Die Gebührenregelungen für außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts sind in Teil 2 VV RVG zusammengefasst worden. In den in Abschnitt 1 enthaltenen Gebührenregelungen für die außergerichtliche Beratung (Nr. 2100 bis 2102 VV RVG) ist inhaltlich im Wesentlichen § 20 Abs. 1 BRAGO übernommen worden.

Wie hoch ist die Beratungsgebühr in BRAGO?

§ 20 Abs. 1 S. 2 BRAGO ist grundsätzlich in Nr. 2102 VV RVG übernommen worden. Danach entsteht höchstens eine Beratungsgebühr in Höhe von 190 EUR, wenn sich die Anwaltstätigkeit auf ein erstes Beratungsgespräch beschränkt.

Was ist für die Telefonberatung notwendig?

Ja. Für die Telefonberatung und die persönliche Beratung ist, je nach Thema, in den meisten Fällen eine Terminfestlegung notwendig. Infos dazu findest du bei der zuständigen Verbraucherzentrale in deinem Bundesland.

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