Wann Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Eine Gefährdungsbeurteilung sollte nicht nur in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden, sondern insbesondere dann, wenn Störfälle oder bauliche Maßnahmen zu Veränderungen am Arbeitsplatz führen.
Was enthält eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung umfasst als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen. Betriebe mit zehn oder mehr Beschäftigten müssen die Ergebnisse und die Überprüfung dokumentieren.
Was bedeutet eine Gefährdungsbeurteilung?
Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess, der ein Ermitteln und Bewerten der Gefährdung umfasst. Gefährdungsbeurteilungen sind für ein definiertes Arbeitssystem vorzunehmen.
Wie soll eine Gefährdungsbeurteilung aussehen?
Hauptbestandteil Ihrer Dokumentation sollte idealerweise eine arbeitsmittel- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung sein. Ebenfalls Bestandteil Ihrer Gefährdungsbeurteilung sollte die Fortschreibung und Überwachung der getroffenen Maßnahmen sein.
Wie alt darf eine Gefährdungsbeurteilung sein?
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Gefährdungsbeurteilung bei betrieblichen Veränderungen oder neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit anzupassen ist. Eine bestimmte gesetzlich festgelegte Frist, in der eine Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden muss, gibt es nicht.
Was hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln?
Bei der Gefährdungsbeurteilung sind Gefahren und Belastungen für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu ermitteln, wobei gleichartige Arbeitsplätze zusammengefasst werden können. Das erleichtert die Arbeit für Ihren Arbeitgeber, aber auch für Sie.
Wo ist die Gefährdungsbeurteilung gesetzlich verankert?
In § 3 der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und der Biostoffverordnung sind Gefährdungsbeurteilungen aufgegriffen und verankert worden.
Wie mache ich eine Gefährdungsbeurteilung?
Sieben Schritte: So erstellen Sie die Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen.
- Gefährdungen ermitteln.
- Gefährdungen beurteilen.
- Maßnahmen festlegen.
- Maßnahmen durchführen.
- Wirksamkeit überprüfen.
- Gefährdungsbeurteilung fortschreiben.
- Dokumentieren.
In welchen Betrieben müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG muss in allen Betrieben ungeachtet ihrer Größe durchgeführt werden.