Wann Gewerbeuntersagung?

Wann Gewerbeuntersagung?

Die Gewerbeuntersagung verhindert rechtlich die Ausübung des Gewerbes durch den Betroffenen für die Zukunft. Voraussetzung für einen solchen Antrag ist dann, dass Tatsachen vorliegen, nach denen der betroffene Gewerbetreibende nicht mehr unzuverlässig, die Zukunftsprognose also wieder positiv ist.

Wann ist Unzuverlässigkeit bei einem Gewerbetreibenden zu erkennen?

1. Unzuverlässig ist, wer keine Gewähr dafür bietet, dass er in Zukunft sein Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird (gewerbebezogene Unzuverlässigkeit).

Wie lange ist eine gewerbeuntersagung?

vor langer Zeit erlassene Gewerbeuntersagungsbescheid ist so lange bestandkräftig, bis ein Antrag auf Wiedergestattung der Gewerbeerlaubnis bewilligt wurde. Es muss also zwingend ein Antrag auf Wiedergestattung der Gewerbeerlaubnis gestellt werden.

Was gibt es für die persönliche Zuverlässigkeit?

Für die persönliche Zuverlässigkeit gibt es keine positiven Bewertungsmaßstäbe. Vielmehr wird Zuverlässigkeit angenommen, sofern negative Tatsachen über die Person nicht bekannt sind. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit sind die Besonderheiten der geschäftlichen Aktivitäten des Instituts und die Schutzzwecke des KWG zu berücksichtigen.

Was ist unzuverlässig in der Zuverlässigkeit?

Unzuverlässig ist zum Beispiel, wer „dem Trunke ergeben ist“ oder befürchten lässt, dem Alkoholmissbrauch, der Hehlerei oder dem verbotenen Glücksspiel Vorschub zu leisten. Die für die Prüfung der Zuverlässigkeit zuständige Behörde wird Registerauszüge (Bundeszentral- und Gewerbezentralregister) anfordern.

Was bedeutet Zuverlässigkeit für Versprechungen?

Zuverlässigkeit bedeutet nicht, anderen einen Gefallen tun zu wollen und aus reiner Freundlichkeit zu jeder Bitte „Ja“ zu sagen. Der häufigste Grund, warum Versprechungen nicht eingehalten werden können, ist eine falsche Einschätzung der eigenen Kapazitäten und des benötigten Zeitaufwands.

Wie ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung zulässig?

Nach § 7 Luftsicherheitsgesetz hat eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestimmte Personenkreise stattzufinden. Zuverlässig im Sinne des § 29d LuftVG ist nur, wer die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs,…

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