Wann gibt es aufstockungsunterhalt?
Aufstockungsunterhalt steht dem schlechter verdienenden Ehepartner nach einer Scheidung zu, wenn während der Ehe ein großes Ungleichgewicht zwischen den Einkommen bestand. Um diesen Anspruch durchsetzen zu können, muss die Ehe mindestens 3 Jahre bestanden haben und beide erwerbstätig gewesen sein.
Was ist nachehelicher Unterhalt?
Beim nachehelichen Unterhalt sieht das BGB vor, dass jeder Ehepartner nach der Scheidung grundsätzlich verpflichtet ist, seinen eigenen Unterhalt zu finanzieren. Ist ein Ehepartner nach der Scheidung nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen, hat er Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Wie lange muss ich aufstockungsunterhalt zahlen?
Mit Blick auf das bereits erwähnte Prinzip der Eigenverantwortung wird der Aufstockungsunterhalt meist nur für eine Übergangszeit gewährt und gemäß § 1578b BGB befristet, im Regelfall auf maximal drei Jahre. Länger wird der Aufstockungsanspruch nur in Ausnahmefällen zugesprochen, etwa bei einer sehr langen Ehe.
Wie berechne ich den aufstockungsunterhalt?
Berechnung – Beispiel: Ehegatte A verdient 1.000 Euro netto pro Monat, Ehegatte B verdient 5.000 Euro netto pro Monat. Die Differenz von diesen Einkommen liegt bei 4.000 Euro (5.000-1.000 Euro). Davon können 3/7 als Aufstockungsunterhalt durch A geltend gemacht werden, also 4.000 Euro * 3/7 = 1.714 Euro.
Wie lange nachehelicher Unterhalt zahlen?
Im Gesetz fehlt eine Regelung, wie lange sich Geschiedene Unterhalt zahlen müssen und wann der nacheheliche Unterhalt endet. Ein lebenslanger Unterhaltsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Nach der Scheidung können die Zahlungen zeitlich befristet, in der Höhe begrenzt werden oder ganz entfallen.
Welche Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt?
Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts
- Erste Voraussetzung: Der Unterhaltsberechtigte hat ein geringeres Nettoeinkommen als der Unterhaltspflichtige.
- Zweite Voraussetzung: Der Einkommensunterschied beruht auf ehebedingten Nachteilen.
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