FAQ

Wann gibt es Kindergeld nach dem 25 Lebensjahr?

Wann gibt es Kindergeld nach dem 25 Lebensjahr?

Für ein über 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weitergezahlt werden, solange es für einen Beruf ausgebildet wird. Darunter ist die Ausbildung für einen zukünftigen Beruf zu verstehen.

Kann man Kindergeld über 25 bekommen?

bei Ausbildung weiter bestehen bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Es ist aber auch möglich, über die Altersgrenze von 25 Jahren hinaus Kindergeld zu beziehen. Voraussetzung ist wenn das Kind “wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten”.

Wie lange gibt es Kindergeld wenn das Kind studiert?

Kindergeld gibt es für jedes minderjährige Kind und Kinder in Ausbildung bis zum 25. Geburtstag. Das betrifft auch Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Damit haben nahezu alle Studenten die Möglichkeit, während des gesamten Erststudiums Kindergeld beanspruchen zu können.

Kann man bis 27 Kindergeld bekommen?

Normalerweise wird Kindergeld nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, es kann aber bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder dem Studium befindet. Einem über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 27.

Wird Kindergeld mit 25 automatisch eingestellt?

Der Kindergeldanspruch verjährt vier Jahre nach dem Jahr seiner Entstehung. Mit Ablauf des Monats, in dem das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, endet die Kindergeldzahlung zunächst. Das Kindergeld wird jedoch längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres des Kindes gezahlt.

Wann gibt es Kindergeld bis 27?

Familien, deren Kinder in der Ausbildung sind, erhalten Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Durch die Pandemie ist es zu Verzögerungen bei Berufsausbildung oder Studium gekommen, so dass Familien ihre Kinder länger finanziell unterstützen werden.

Haben Studenten Anspruch auf Kindergeld?

Sie können Kindergeld für Ihr volljähriges Kind erhalten, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert. Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausübt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld.

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