Wann gilt das AGG nicht?
Nach § 2 Abs 4 AGG gilt das AGG bei Kündigungen nicht. Hier gelten ausschließlich die Regelungen aus dem allgemeinen und dem besonderen Kündigungsschutz, insbesondere dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
Wann findet das Antidiskriminierungsgesetz keine Anwendung?
Das Benachteiligungsverbot gilt nach § 7 II AGG auch für Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, also beispielsweise für Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Verstößt eine solche Vereinbarung gegen das AGG ist diese Vereinbarung nichtig, d. h. sie findet keine Anwendung.
Wann ist das AGG in Kraft getreten?
Zusammenfassung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist in Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien am 18. August 2006 in Kraft getreten. Zeitgleich mit Inkrafttreten des AGG ist das Beschäftigtenschutzgesetz außer Kraft getreten.
Was sind die wichtigsten deutschen Gesetze gegen Diskriminierung?
Gesetze zum Schutz gegen Diskriminierung. Eines der wichtigsten deutschen Gesetze gegen Diskriminierung ist das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt“ (AGG). Das Gesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder kulturellen Herkunft,…
Wie sind die Diskriminierungsmerkmale geschützt?
Die Diskriminierungsmerkmale Geschlecht und ethnische Zugehörigkeit sind deutlich umfangreicher, nämlich in allen Lebensbereichen, also auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, gesetzlich vor Diskriminierung geschützt. Diese Richtlinien wurden auch von allen Bundesländern umgesetzt, wobei Wien hier einmal mehr eine Vorreiterrolle einnimmt.
Was schützt das AGG vor Diskriminierung?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt alle Menschen vor Diskriminierung – zum Beispiel bei der Wohnungssuche.
Was ist bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot?
Bei Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot ist die Beendigung der Diskriminierung, eine Entschädigung für die Verletzung der Würde und Ersatz für die möglicherweise entstandenen finanziellen Nachteile vorgesehen.