FAQ

Wann gilt das Wohnungseigentumsgesetz?

Wann gilt das Wohnungseigentumsgesetz?

Da Wohnungseigentum und Teileigentum als grundstücksgleiche Rechte gelten, gilt für beide das gesamte Grundstücks- und Grundbuchrecht. Deshalb sind beim Erwerb, der Belastung, Verwaltung und der Veräußerung diese Rechtsgebiete entsprechend anzuwenden.

Wem gehört das Grundstück bei etw?

Die Antwort: Jedes Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist auch Miteigentümer am gemeinschaftlichen Eigentum. Und dazu zählt auch das Grundstück. Eigentumswohnungen, aber auch Reihenhäuser oder Doppelhaushälften mit WEG stehen alle auf einem Grundstück, das zum Gemeinschaftseigentum gehört.

Wann gilt das neue WEG?

Lange gestritten worden ist im Vorfeld über einen verpflichtenden Sachkundenachweis für gewerbliche Gebäudeverwaltung. Diesen sieht die neue WEG-Reform 2020 nicht vor. Allerdings hat jede:r Wohnungseigentümer:in zukünftig das Recht, einen Sachkundennachweis von der Verwaltung zu verlangen.

Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?

Sie werden unter dem Begriff Gemeinschaftseigentum zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise das Treppenhaus und die Flure, ohne die ein Betreten der Wohnung nicht möglich wäre, oder die gemeinsam genutzte Heizungsanlage. Die Heizkörper gehören dagegen zum Sondereigentum.

Wie ist die Unterscheidung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum?

Von Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum in der Praxis insbesondere dann, wenn es um die Verteilung der Kosten in der Gemeinschaft geht. Eine gesetzliche Regelung zu den Kosten findet sich in § 16 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

Was sind Veränderungen am Gemeinschaftseigentum?

Veränderungen am Gemeinschaftseigentum bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat auch das Recht, die Nutzung des Gemeinschaftseigentums zu reglementieren.

Wer ist der Verwalter im Gemeinschaftseigentum?

Der Verwalter kann eine Person aus der Eigentümergemeinschaft sein, aber es kann auch eine externe Firma als Verwalter beauftragt werden. Die Aufgaben der Verwaltung übernimmt dann das beauftragte Unternehmen und die Kosten für die Instandhaltung die Eigentümer. 3. Kostenverteilung im Gemeinschaftseigentum

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