Wann gilt die Kappungsgrenze nicht?
Nur wenn Deine bisherige Miete weit unter der ortsüblichen Miete liegt, kommt die Kappungsgrenze ins Spiel. Diese Regelungen sind nicht mit der Mietpreisbremse zu verwechseln, die nur bei Neuvermietungen gilt. Innerhalb von drei Jahren darf Dein Vermieter die Miete um maximal 20 Prozent erhöhen.
Was ist die Kappungsgrenze?
Die Mietrechtsreform neue Regel bei der so genannten Kappungsgrenze geschaffen: Hiernach dürfen die Länder Gebiete bestimmen, in denen die Miete innerhalb von 3 Jahren nur noch um maximal 15 Prozent steigen darf.
Was versteht man unter der Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass die Mieten von Wohnungen über ein gewisses Maß hinaus ansteigen. Für den Begriff Mietpreisbremse gibt es keine gesetzliche Definition. Zumeist wird von Mietpreisbremse im Zusammenhang mit der Begrenzung der Miethöhe bei Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen gesprochen.
Wie muss eine Mieterhöhung zugestellt werden?
Vorab ist klarzustellen, dass die Mieterhöhung schriftlich formuliert werden muss. § 558a I BGB schreibt für das Mieterhöhungsverlangen die “Textform“ vor (§ 126 b BGB). Danach muss das Mieterhöhungsverlangen schriftlich erklärt und begründet werden.
Wie kann ich eine Mieterhöhung begründen?
Der Vermieter muss die Mieterhöhung begründen (zum Beispiel durch Verweis auf den Mietspiegel). Die muss in Textform geschehen. Die Mieterhöhung ist per Gesetz begrenzt: Bei Anpassung an die Vergleichsmiete darf die Miete in drei Jahren insgesamt nicht um mehr als 20 (ggf. 15) Prozent erhöht werden.
Wie ermittelt man die ortsübliche Miete?
Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten, die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln:
- über den Mietspiegel,
- über Vergleichswohnungen,
- über ein Gutachten eines Sachverständigen,
- über die Auskunft einer Mietdatenbank.
Wie kann ich Miete bestimmen?
Bei der Berechnung der Miete pro Quadratmeter darf der Mietpreis maximal 20 Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen. Liegt er 50 Prozent darüber, gilt dies als strafbarer Mietwucher. Greift die Mietpreisbremse, darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete liegen.