Wann gilt Fahrzeit als Arbeitszeit?
Arbeitszeit ist im Sinne des Arbeitszeitgesetzes die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die vorgeschriebenen Ruhezeiten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Arbeitnehmer, z. Wegezeiten sind dann immer als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu werten. …
Ist Dienstgang Arbeitszeit?
Ist ein Dienstgang noch Arbeitszeit? Alle dienstlich veranlassten Wege, die nicht über eine längere Distanz hinausgehen, werden als Dienstgang bezeichnet. Wenn der Arbeitnehmer in unmittelbarer Nähe zu seiner Arbeitsstätte einen Kundentermin wahrnimmt, wird der Weg dorthin nicht als Arbeitszeit vergütet.
Ist der Weg zur Baustelle Arbeitszeit?
Laut einer Entscheidung des EuGH gilt Fahrzeit dann als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer keinen festen Arbeitsort hat und ständig von Kunde zu Kunde oder von Einsatzort zu Einsatzort fahren muss. Dies betrifft vor allem Bauarbeiter, Handwerker und Mitarbeiter im Außendienst.
Wird die Fahrzeit zur Baustelle bezahlt?
Für Bauarbeiter/innen ist die jeweilige Baustelle als Arbeitsort anzusehen, die Fahrzeit von der Wohnung zur Baustelle ist als Wegzeit nicht der Arbeitszeit zuzurechnen, auch nicht eine (fiktive) Wegzeit vom Betriebssitz zur Baustelle (vgl. OGH 9 ObA 109/03z, RdW 2004, 502).
Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht?
Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht? Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer sowie zur Berufsausbildung Beschäftige – also Azubis. Es gilt daher nicht für Beamte, Richter oder Soldaten – denn die sind keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn.
Ist Zugfahrt Arbeitszeit?
Erfolgt die Dienstreise während der Arbeitszeit, zählen Fahrten (Auto, Flug- oder Zugfahrt) als Arbeitszeit – auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet. Erledigt der Arbeitnehmer während einer Fahrt Arbeit, die der Arbeitgeber angeordnet hat, liegt unstreitig Arbeitszeit im Sinne des ArbZG vor.
Wie wird Fahrzeit bezahlt?
Steht jedoch die Fahrzeit im Zusammenhang mit der eigentlichen Arbeit und verlangt der Arbeitgeber diese, gehört sie mit zur Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber muss zahlen. Zulässig ist es jedoch, dass im Arbeits-oder Tarifvertrag eine gesonderte Vergütungsregelung für die Fahrzeit getroffen wird.