Wann gilt man als untauglich?

Wann gilt man als untauglich?

„untauglich“: Untauglich ist, wer aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht für den Wehrdienst geeignet ist. Ist man untauglich wird man nicht zum Grundwehrdienst einberufen. Man muss dann auch keinen Zivildienst leisten!

Was braucht man um ins Militär zu gehen?

Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten der Bundeswehr

  1. deutsche Staatsbürgerschaft.
  2. Mindestkörpergröße von 1,55 m.
  3. Bestehen eines gesundheitlichen Eignungstests.
  4. Eigenschaften wie Einsatzbereitschaft, Teamgeist, demokratische Grundhaltung, Selbstdisziplin und Flexibilität.
  5. Erfüllung der Schulpflicht für die Mannschaftslaufbahn.

Welche Voraussetzungen haben sie für eine Einbürgerung?

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: grundsätzlich der Verlust beziehungsweise die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit (hier gibt es Ausnahmen je nach Herkunftsland, bitte sprechen Sie mit der Einbürgerungsbehörde).

Was bieten die Bundesländer für die Einbürgerung an?

Zum Teil bieten die Bundesländer auch Kurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest an. Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Einbürgerungsbehörde. Wenn Sie für die Einbürgerung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen, können Sie einen Integrationskurs besuchen und das „Zertifikat Integrationskurs “ erwerben.

Was ist eine Einbürgerungsurkunde?

Einbürgerungsurkunde: Wenn alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind und Sie Ihr feierliches Bekenntnis zur Verfassung und den deutschen Gesetzen erklärt haben, wird Ihnen Ihre Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. Damit sind Sie deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger.

Wie können sie einen Antrag zur Einbürgerung stellen?

Ab Ihrem 16. Geburtstag (§ 37 Staatsangehörigkeitsgesetz) können Sie diesen Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen. Antragsformulare erhalten Sie bei den zuständigen Einbürgerungsbehörden. Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, erfahren Sie bei: der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben