Wann ging der Scheidungsantrag ein?

Wann ging der Scheidungsantrag ein?

Der Scheidungsantrag ging am 13. Juli 2019 beim Gericht ein. Damit endete die Ehezeit am 30. Juni 2019. Vom Versorgungsausgleich betroffen sind nicht nur die Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung in Form von Rentenpunkten auf dem Rentenkonto.

Wie verzögert sich der Versorgungsausgleich nach der Scheidung?

Verzögert sich die Scheidung wegen fehlender Auskünfte und läuft das Verfahren bereits seit drei Monaten, kann das Gericht den Versorgungsausgleich abtrennen und die Scheidung vorab durchführen (§ 140 FamFG). Der Versorgungsausgleich wird dann nach der Scheidung nachgeholt, sobald alle Rentenberechnungen vorliegen.

Welche Ansprüche ergeben sich nach der Scheidung?

Ziel ist, dass nach der Scheidung beide Partner gleich hohe Rentenansprüche aus der Ehezeit haben. Ansprüche aus den zugeordneten Anrechten ergeben sich in der Regel erst im Rentenalter, eine Vorabauszahlung ist im gesetzlichen Verfahren nicht vorgesehen.

Wie geht es bei einer Scheidung mit der Deutschen Rentenversicherung?

Während einer Ehe oder Partnerschaft erworbene Rentenansprüche werden fair geteilt. So geht bei einer Scheidung niemand leer aus. Erfahren Sie hier mehr. Deutsche Rentenversicherung

Welche pensionskassenbezüge werden bei der Scheidung berücksichtigt?

Pensionskassenbezüge für den Kauf von Wohneigentum während der Ehe werden im Fall einer Scheidung bei der Berechnung des Vorsorgeausgleichs dazugezählt. Hier muss zudem berücksichtigt werden, welcher Ehegatte die Liegenschaft nach der Scheidung behält.

Was geschieht bei einer Scheidung?

Was geschieht bei einer Scheidung mit AHV, Pensionskasse und Säule 3a? Für AHV, Pensionskasse und Säule 3a gilt bei einer Scheidung das gleiche Prinzip: Die während der Ehe erwirtschafteten Ansprüche und Vermögen werden geteilt. Die Umsetzung unterscheidet sich allerdings von Säule zu Säule.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben