Wann Gutachten nach Unfall?
Sie sollten das Kfz Gutachten nach einem Unfall aber sehr zeitnah anfordern, am besten noch am Tag des Unfalls. Warten kann zu weiteren Schäden führen, mit denen Sie der Schadensminderungspflicht ggf. nicht nachkommen würden. Wer übernimmt die Kosten für das Kfz Gutachten (Gutachterhonorar)?
Wann brauche ich einen Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist. Ein Kostenvoranschlag dient einem Kunden dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ihn ein bestimmter Auftrag kosten würde. Für den Kunden sind Kostenvoranschläge unverbindlich.
Soll der Schaden gemäß dem Kostenvoranschlag Gutachten abgerechnet werden?
Der Kostenvoranschlag beziffert lediglich die voraussichtlichen Reparaturkosten. Es ist also, finanziell gesehen, nur dann sinnvoll die Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag anstelle eines Gutachtens zu wählen, wenn Sie nur die Reparaturkosten erstattet haben wollen und es sich um einen Bagatellschaden handelt.
Wann darf ich einen Gutachter beauftragen?
Geschädigte haben das Recht auf einen eigenen Sachverständigen! Grundvoraussetzung für die Beauftragung laut Sachverständigengutachten ist allerdings, dass ein solches existiert. Und da der Geschädigte Herr des Verfahrens ist, darf er ein solches auch in Auftrag geben und einen Sachverständigen auswählen.
Werden Kostenvoranschläge verrechnet?
Gerade im Bereich der Autoreparatur ist es durchaus üblich, dass die Werkstatt die Kosten des Kostenvoranschlags auf die entsprechend ausgeführte Reparatur verrechnet. Ein Muss ist das nicht. Es kommt auf die jeweilige Vereinbarung an.
Was darf bei fiktiver Abrechnung abgezogen werden?
Von den veranschlagten Reparaturkosten wird der Versicherer die Mehrwertsteuer abziehen und den Nettobetrag dem Kunden auf sein Konto überweisen, die Gutachter- oder Anwaltskosten werden dagegen vollständig übernommen.