Wann Gutschrift und wann Storno?

Wann Gutschrift und wann Storno?

Die Gutschrift kann als umgekehrte Rechnung betrachtet werden. Sie kann jedoch nicht zur Stornierung einer Rechnung eingesetzt werden. Die Stornorechnung schreibt dem Kunden einen Betrag gut. Der Betrag dient dazu, eine Rechnung zu stornieren, die der Lieferant dem Kunden gestellt hatte.

Kann man eine Gutschrift stornieren?

Eine Rechnungsgutschrift stornieren Klicken Sie unter Einnahmen auf Rechnungsgutschriften. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen neben der betreffenden Rechnungsgutschrift. Klicken Sie auf Löschen. Geben Sie ein, warum Sie die Gutschrift stornieren möchten, und klicken Sie auf Ja.

Was muss in einer Stornierung stehen?

Dazu zählen:

  1. Name und Anschrift des rechnungsstellenden Unternehmens sowie des Leistungsempfängers.
  2. Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und (negativer) Betrag der fehlerhaften Originalrechnung.
  3. Steuernummer oder UStID-Nr. des leistenden Unternehmens.
  4. Datum und Unterschrift.

Wann darf ich Gutschrift schreiben?

Die rechtlichen Regelungen für eine Gutschrift finden sich im Umsatzsteuergesetz (UStG) Paragraf § 14 Abs. 2 Satz 3. Darin ist festgehalten, dass der Empfänger einer Leistung eine Gutschrift ausstellen darf, wenn das vorab zwischen beiden Parteien vereinbart wurde.

Was soll ich in Korrekturrechnung schreiben?

Dazu muss die Vorlage eine kleine Aufzählung enthalten, bei der die fehlenden Angaben einfach angekreuzt werden können:

  1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmers.
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers.
  3. Steuernummer oder UStID-Nr.
  4. Datum der Rechnung.
  5. Rechnungsnummer.
  6. Genaue Bezeichnung der Lieferung oder Leistung.

Was ist eine Stornorechnung?

Eine Stornorechnung dient der Korrektur einer fehlerhaften Rechnung. Stornorechnungen werden häufig synonym auch Rechnungskorrektur, Korrekturrechnung oder aus kaufmännischer Sicht auch Gutschrift genannt.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben