Wann haftet der Spediteur nicht?
(1) 1Der Spediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes entsteht. 2Die §§ 426, 427, 429, 430, 431 Abs. 2Von dieser Haftung ist er befreit, wenn der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnte. …
Wann haftet der Spediteur wie ein Frachtführer?
2. Haftung: a) Der Spediteur haftet wie ein Frachtführer für Schäden an Gütern, die sich in seiner Obhut befinden, oder wenn er den Transport selbst durchführt (Selbsteintritt) oder ihn zu festen Kosten oder zusammen mit Gütern anderer Versender besorgt (Sammelladung).
Wann haftet man nach HGB und wann nach ADSp?
HGB ist ein Gesetz, also Deutsches Recht. Ein Spediteur kann aber ergänzend hierzu die Allgemeinen Spediteurbedingungen (ADSp) zur Grundlage seiner Aufträge machen, wenn er dies mit dem Auftragnehmer vorher (!) vereinbart (!). Die ADSp haben also den Charakter von AGB.
Für was haftet der Frachtführer?
Schadensteilung. (1) Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.
Für was haftet der Frachtführer nicht?
Kennzeichnend für die Haftung des Frachtführers ist, dass er nur Wertersatz zu leisten hat, nicht jedoch Schadensersatz. Das bedeutet, dass der Frachtführer im Regelfall nicht für Güterfolgeschäden und reine Vermögensschäden mit Ausnahme des Verspätungsschadens einzustehen hat.
Wann haftet man nach ADSP?
24.3 Die Haftung des Spediteurs für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist bei einer verfügten Lagerung begrenzt auf 35.000 Euro je Schadenfall.
Welche Pflichten hat der Spediteur?
16.3 Pflichten des Spediteurs
- Annahme der Speditionsgüter (sind diese mangelhaft, findet Art. 427 OR Anwendung);
- Verpackung und Lagerung der Güter;
- eventuell Versicherung (s. Art.
- Ausfüllen von Transportdokumenten;
- Be- und Entladen der Güter;
- Verzollung;
- Überwachung des Transports;
- Rechenschaftsablegung (Art.
Wann haftet man nach ADSp?
Spediteur haftet ohne Verschulden Gemäß Paragraf 461 Absatz 1 HGB haftet der Spediteur für Verlust oder Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes, und zwar ohne jegliches Verschulden. Obhut bedeutet, dass sich das Gut zum Zwecke der Beförderung im Besitz oder Gewahrsam des Spediteurs befindet.
Wann greift die ADSp?
Bei den ADSp (derzeit in der Fassung von 2017) handelt es sich bekanntlich nicht um ein Gesetz, sondern um AGB, die nur dann gelten, wenn sie von den Vertragsparteien vereinbart wurden.
Wie hoch haftet ein Frachtführer?
Für die Haftung des Frachtführers gelten gemäß § 431 HGB folgende Haftungshöchstbeträge: Bei Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung 8,33 SZR (Sonderziehungsrechte) für jedes Kilogramm des Rohgewichts.
Was haftet Frachtführer bei der Uberschreitung der Lieferfrist?
1 HGB haftet der Frachtführer für den Schaden, der durch die Überschreitung der Lieferfrist entsteht. Nach § 431 Abs. 3 HGB ist die Haftung des Spediteurs/Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
Wann haftet der Spediteur immer?
Gemäß Paragraf 461 Absatz 1 HGB haftet der Spediteur für Verlust oder Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes, und zwar ohne jegliches Verschulden. Bei grobem Verschulden (Paragraf 435 HGB) haftet der Spediteur – wie der Frachtführer – allerdings unbeschränkt.