Wann haftet eine Pflegekraft?

Wann haftet eine Pflegekraft?

Wie im Falle der fahrlässigen Verursachung eines Schadens haften Pflegedienst, PDL und eingesetzte Pflegekraft erst recht, wenn der Schaden nicht nur fahrlässig, sondern darüber hinaus sogar vorsätzlich, d.h. wissentlich und willentlich, durch ihre Handlung oder Unterlassung herbeigeführt wurde.

Was passiert bei pflegefehler?

Pflegefehler haben Konsequenzen in Form von straf- und zivilrechtlicher Haftung. Schadenersatz und Zahlungen von Schmerzensgeld sowie die Bestrafung des Fehlverhaltens sind die Folgen. Bei schwerwiegenden Fehlern kann der Pflegeperson oder der Einrichtung die Pflegeerlaubnis entzogen werden.

Warum passieren pflegefehler?

Pflegefehler können strukturelle Ursachen haben, wie Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal, oder auf Unachtsamkeit oder Leistungsmängel einzelner Beteiligter zurückgehen. Fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Pflegefehler können zu einer strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Haftung der Verantwortlichen führen.

Warum muss die Krankenschwester dafür haften?

Die Krankenschwester muss dafür haften. Eine Forderung nach Schmerzensgeld sowie zusätzliche Arzt­rechnungen sind die Folge. Die Berufshaftpflicht der Krankenschwester zahlt. Ein freiberuflicher Krankenpfleger ist auf einem Hausbesuch bei einem älteren Patienten. Als er dessen Zahnprothese reinigt, fällt sie ihm aus der Hand und geht zu Bruch.

Welche Schäden entstehen während ihrer Tätigkeit als Krankenschwester?

Welche Schäden während Ihrer Tätigkeit als Krankenpflegekraft entstehen können, zeigen Beispiele aus der Praxis: Eine freiberufliche Krankenschwester verwechselt die Medikamente zweier Patienten. Daraufhin verschlechtert sich bei beiden der Gesundheitszustand. Die Krankenschwester muss dafür haften.

Welche Berufshaftpflicht schützt sie als Krankenschwester?

Egal, ob Sie in der Krankenpflege tätig sind, eine Berufshaftpflicht schützt Sie als Krankenschwester oder Krankenpfleger bei Schäden Dritter und den daraus resultierenden finanziellen Folgen. Insbesondere bei Personenschäden kommen schnell Schadensersatz­forderungen in Millionenhöhe auf Sie zu, die Ihren wirtschaftlichen Ruin bedeuten können.

Wie sind Krankenschwestern und Krankenpfleger versichert?

Angestellte Krankenschwestern und Krankenpfleger sind in der Regel über Ihren Arbeitgeber (Krankenhaus unter anderem) versichert. In seltenen Fällen verlangt dieser aber von seinen Angestellten den Abschluss einer eigenen Berufshaftpflicht.

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