Wann handelt es sich um einen Verbrauchervertrag?
Ein Verbrauchervertrag liegt immer dann vor, wenn auf einer Seite des Geschäfts ein Verbraucher auftritt, und auf der anderen Seite ein Unternehmer. Den klassischen Fall bildet dabei der Verkauf einer Eigentumswohnung von einer Baugesellschaft an Privatleute.
Was versteht man unter einem Verbrauchervertrag?
Ein Verbrauchervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer. Ein Verbraucher ist jeder Mensch, der einen Vertrag zu privaten Zwecken abschließt ( § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB ).
Was ist ein Verbraucherkaufvertrag?
Ein Verbrauchsgüterkauf ist gemäß § 474 BGB ein Kaufvertrag, bei dem ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft. Der Verbrauchsgüterkauf ist in § 474 BGB definiert. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt nicht bei Kaufverträgen vor, die sich um unbewegliche Sachen drehen, etwa Grundstücke.
Was sind Verbraucherverträge Beispiel?
Für den Verbrauchervertrag gelten zahlreiche, den Verbraucher schützende Sonderschriften bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag, beim Widerrufsrecht, Verbrauchsgüterkauf, Teilzeit-Wohnrecht, Verbraucherdarlehen, Finanzierungsleasing (Leasing), Teilzahlungsgeschäft.
Wer ist Unternehmer im Sinne des BGB?
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 14 Unternehmer (1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Was für 2 Arten von klassischen Verbraucherverträgen gibt es?
Die Legaldefinition steht in § 310 Abs. 3 BGB, wonach es sich um Verträge „zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (Verbraucherverträge)“ handelt. Bei diesen Verträgen kann es sich um verschiedene Arten von Verträgen (Kauf-, Dienst-, Werkverträge usw.) handeln.
Was versteht man unter einem Fernabsatzvertrag?
Ein Fernabsatzvertrag ist in Deutschland ein Vertrag über die Lieferung von Waren (Kaufvertrag) oder über die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Mietvertrag, Werkvertrag, Maklervertrag, Partnerschaftsvermittlung, Vermittlung von Reiseleistungen), der zwischen einem Unternehmer …
Wer ist Verbraucher im Sinne des BGB?
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Was bedeutet der Begriff Fernabsatzvertrag?
Begriff: Verbrauchervertrag über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Briefen, Katalogen, Telefonanrufen, E-Mails und anderen Fernkommunikationsmitteln. Der Fernabsatzvertrag war ursprünglich im Fernabsatzgesetz vom 27.6
Was ist ein Verbrauchervertrag?
Ein Verbrauchervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer. Ein Verbraucher ist jeder Mensch, der einen Vertrag zu privaten Zwecken abschließt (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB).
Was sind die Begriffe Verbraucher und Unternehmer?
Die Begriffe Verbraucher bzw. Unternehmer sind wie folgt geregelt: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.“
Was ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren?
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren hat sich vom Beginn 1999 bis zum Jahre 2003 etwa verzehnfacht (2003 waren es rund 33.600 Verfahren in Deutschland). Grund hierfür ist nicht nur die wachsende Verschuldung, sondern vor allem die Möglichkeit der Restschuldbefreiung, die es nach dem früheren Recht nicht gab.
Was ist das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen?
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Die Legaldefinition steht in § 310 Abs. 3 BGB, wonach es sich um Verträge „zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (Verbraucherverträge)“ handelt. Bei diesen Verträgen kann es sich um verschiedene Arten von Verträgen (Kauf-, Dienst-, Werkverträge usw.) handeln.