Wann hat eine geschiedene Frau Anspruch auf eine Witwenrente?
Eine geschiedene Frau, deren Exgatte stirbt, hat Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie Kinder hat oder bei der Scheidung älter als 45 Jahre war und die geschiedene Ehe mindestens 10 Jahre gedauert hat. Ebenfalls Anspruch besteht, wenn das jüngste Kind der geschiedenen Frau das 18.
Was passiert mit Witwen und Witwer nach dem Tod des Partners?
Immer wieder passiert es, dass Witwen und Witwer nach dem Tod des Partners eine neue Liebe finden. Das kann in der Trauer ein großer Trost sein – und nicht selten verbringen die Paare noch viele gemeinsame Jahre miteinander. Eine neuerliche Eheschließung hat allerdings finanzielle Konsequenzen.
Ist der Ehevertrag sinnvoll für Paare?
Sinnvoll ist der Ehevertrag nach wie vor für Paare mit ungleichen Vermögensverhältnissen – etwa wenn ein Partner vermögend ist oder hohe Schulden mit in die Ehe einbringt. Auch Unternehmer oder Ehepartner, die im Begriff sind, eine Firma zu gründen, sollten einen Ehevertrag abschließen.
Wie greift es bei einer kürzeren Ehe an?
Bei einer kürzeren Ehe greift nach § 46 Abs. 2a SGB VI grundsätzlich zunächst einmal die Vermutung, dass es sich um eine reine „Versorgungsehe“ gehandelt hat. Im Gesetz steht, dass dann die Annahme gerechtfertigt ist, „dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen“.
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Sind die geschiedenen Ehegatten bis 31.12.1985 rechtswirksam?
Haben die geschiedenen Ehegatten bis einschließlich 31.12.1988 rechtswirksam erklärt, dass für sie das bis 31.12.1985 geltende Recht der Hinterbliebenenrente angewandt werden soll, ist eine Witwerrentenzahlung nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben. Gleiches gilt, wenn die geschiedene Ehefrau vor dem 01.01.1986 verstorben ist.
Was gibt es für Geschiedene Ehegatten?
Für geschiedene Ehegatten gibt es keinen Pflichtteilsanspruch mehr. Sobald die Scheidung rechtskräftig ist oder der Antrag auf Scheidung gestellt wurde, erlischt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten gem.
Ist eine Ehe zum Zeitpunkt des Todes bereits geschieden?
Wurde eine Ehe zum Zeitpunkt des Todes bereits geschieden, hat der noch lebende (geschiedene) Ehegatte gegebenenfalls einen Anspruch auf eine Erziehungsrente, sofern Kinder erzogen werden.