Wann hat man Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung?
Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Wer ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für private und gemeinnützige Krankenhäuser und Kliniken?
Die BG Kliniken sind medizinische Leistungserbringer der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung in Deutschland.
Wie ist der Name der gesetzlichen Unfallversicherung für frei gemeinnützige Kliniken?
DGUV: BG-Kliniken.
Welcher Personenkreis ist versichert?
Unter Personen meint das Sozialversicherungsrecht fast ausschließlich natürliche Personen. Auch nicht erfasste Personen, wie zum Beispiel aus einem Rentenversicherungsverhältnis abgeleitete Hinterbliebenenrenten für Witwen, Witwer oder Waisen, sind versicherte natürliche Personen.
Welche Leistungen werden von der Unfallversicherung erbracht?
Die Basisleistung der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditästsleistung. Weitere Leistungen: Todesfallleistung, Krankenhaustage- und Genesungsgeld sowie Unfallrente. Zudem können weitere Leistungen wie Rehabeihilfe, Bergungskosten und Unfall-Assistent vereinbart werden.
Wer kann den Titelschutz für sich in Anspruch nehmen?
Titelschutz kann nur derjenige für sich in Anspruch nehmen, der den Titel zuerst benutzt: sogenannte Priorität.
Was ist ein geschützter Titel?
Schon anhand des gesetzlichen Begriffs wird deutlich: Ein geschützter Titel setzt immer ein existierendes Werk voraus. Ein Titel, dessen zugehöriges Werk es nicht oder noch nicht gibt, kann nicht geschützt sein.
Ist eine geschützte Berufsbezeichnung unberechtigt?
Auch Berufe wie Dolmetscher, Informatiker oder Journalist sind nicht geschützt. Diese Titel dürfen ohne Ausbildung verwendet werden. Wenn eine geschützte Berufsbezeichnung unberechtigt verwendet wird, kann dies durch Mitbewerber und Verbände abgemahnt werden.
Was ist Grundlage für den Schutz der Kulturgüter und Naturstätten?
Grundlage für den Schutz der nicht nur durch Kriege, sondern auch durch eine Ausbreitung der Zivilisation bedrohten Kulturgüter und Naturstätten ist das in Paris verabschiedete Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972, das 1975 in Kraft trat. In Deutschland wurde es 1977 durch Bundesgesetz ratifiziert.