Wann hat man die deutsche Staatsangehörigkeit?
Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, haben Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
Was ist die Einbürgerung?
Die Einbürgerung ist nicht nur ein formaler Akt, sie ist eine bewusste Entscheidung, durch die Sie Rechte und Pflichten erwerben. Sie können mitentscheiden und mitgestalten. Sie haben das Recht zu wählen und gewählt zu werden (sogenanntes aktives und passives Wahlrecht). Sie haben freien Zugang zu allen Berufen.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich zur Einbürgerung?
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig. Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich.
Welche Ausnahmen gibt es bei der Einbürgerung in Deutschland?
Davon gibt es jedoch einige Ausnahmen. So müssen EU-Bürger und Schweizer Bürger bei der Einbürgerung in Deutschland ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Für sie kommt eine doppelte Staatsbürgerschaft in Betracht. Das Gleiche gilt für Personen, deren Herkunftsland eine Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit nicht erlaubt.
Was bieten die Bundesländer für die Einbürgerung an?
Zum Teil bieten die Bundesländer auch Kurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest an. Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Einbürgerungsbehörde. Wenn Sie für die Einbürgerung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen, können Sie einen Integrationskurs besuchen und das „Zertifikat Integrationskurs “ erwerben.