Wann herrscht Gleichberechtigung?
Im Mai 1957 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts. Am 1. Juli 1958 trat es in Kraft. Laut Artikel 3 des Grundgesetzes sind Männer und Frauen seither gleichberechtigt.
Warum Gleichberechtigung?
Menschen sind nicht gleich, aber gleichwertig. Sie haben gleiche Rechte und sind vor dem Gesetz gleich. Diese Menschenrechte sind ein wichtiger Grundsatz jeder demokratischen Gesellschaft.
Was bedeutet Retraditionalisierung?
Wenn Gesellschaften bestimmte Teile ihrer überlieferten Lebensweise reaktivieren und erneut in den Alltag integrieren, spricht man gemeinhin von Retraditionalisierung. Das kann sich auf die Wiederbelebung einzelner Folklore-Aspekte beziehen oder auf die existentielle Rückkehr zu traditionellen Wirtschaftsweisen.
Was bedeutet ein Gleichstellungsantrag?
Was ist eine Gleichstellung? Sie können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn der festgestellte Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50 ist. Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen.
Was ist eine „autoritäre“ Autorität?
Verhalten, das gerne als „autoritär“ beschrieben wird und auf bedingungslosen „Gehorsam“ abzielt. Eine auf Expertise beruhende „epistemische Autorität“, bei der Einfluss und Gefolgschaft auf überlegenem Wissen, Können und Erfahrung beruhen.
Was ist eine „funktionale Autorität“?
Eine „funktionale Autorität“, bei der Einfluss und Gefolgschaft sich an formalen Ämtern, Titeln und der Rangstellung in Hierarchien festmachen. Trumpf ist hier eine Legitimation der eigenen Autorität durch eine andere formale Autorität.
Was ist eine rationale Autorität?
Rationale Autorität beruht auf der Gleichheit desjenigen, der die Autorität besitzt und dessen, der sich ihr unterstellt. Beide unterscheiden sich lediglich im Grad des Wissens oder in der Befähigung auf einem bestimmten Gebiet.
Wie geht es mit der übertragenen Autorität?
Bei der übertragenen Autorität geht es um die Delegierung eines bestehenden bestimmten Gesamtwillens (z.B. von demokratisch gefassten Beschlüssen eines Gremiums) auf eine Person, die für geeignet gehalten wird, dessen Durchsetzung zu genügen. In der Regel muss die jeweilige Person auch dann, wenn sie gute Voraussetzungen dafür mitbringt]