Wann ist Altersteilzeit möglich?
Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Dabei wird die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbiert. Möglich ist die Altersteilzeit für Arbeitnehmer*innen ab dem 55. Lebensjahr.
Wann kann ein Arbeitgeber die Altersteilzeit ablehnen?
Höchstens 2,5 Prozent der Beschäftigten des Arbeitgebers dürfen Altersteilzeit für sich in Anspruch nehmen. Ist diese Quote erreicht, darf der Arbeitgeber ausnahmsweise die Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses ablehnen, wenn dienstliche oder betriebliche Gründe entgegenstehen.
Wer zahlt die Altersteilzeit?
Altersteilzeit ist ein Modell zur Arbeitszeitverkürzung vor der Rente. Dabei wird die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente halbiert. Die Arbeitgeberin beziehungsweise der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge.
Wie hoch ist die steuernachzahlung bei Altersteilzeit?
§ 3b EStG Steuerfreiheit von Leistungen nach § 3b EStG bei Aufteilung in Arbeits- und Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit….Begrenzung auf 100 % des Nettoarbeitslohns.
| Bruttoarbeitslohn bei Altersteilzeit | 4.375 € | |
|---|---|---|
| + | steuerfreier Aufstockungsbetrag | 2.350 € |
| = | Nettoarbeitslohn | 5.950 € |
Wer zahlt Aufstockung bei Altersteilzeit?
Das Entgelt in der Altersteilzeit besteht aus dem bisherigen halben sozialversicherungspflichtigen Entgelt und dem Aufstockungsbetrag. Der Aufstockungsbetrag, der allein vom Arbeitgeber geleistet wird, ist sozialversicherungsfrei und unterliegt in steuerrechtlicher Hinsicht dem Progressionsvorbehalt.
Hat Altersteilzeit Auswirkung auf Rente?
Auch für die Rente ist Altersteilzeit deutlich besser als „normale“ Teilzeit: Der Arbeitgeber zahlt 90 Prozent der Rentenbeiträge des Vollzeitgehalts – auch wenn nur 50 Prozent gearbeitet wird. Je nach Tarifvertrag können die Beiträge höher sein. Dadurch ist die Rente aufgrund der Altersteilzeit nur wenig geringer.
Wie wirkt sich Altersteilzeit auf meine Rente aus?
Als Regel kann man sich merken, dass ein Jahr Altersteilzeit einen Unterschied von ca. 10 % von der Rente beträgt, die man bekommen hätte, wenn man Vollzeit gearbeitet hätte. Bei einem Altersteilzeitvertrag über 10 Jahre macht das bei einem Durchschnittsverdiener etwa einen Entgeltpunkt aus.