Wann ist das Arbeitszimmer der berufliche Mittelpunkt?
Der „Mittelpunkt“ bestimmt sich also nach dem inhaltlichen Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit. Das Arbeitszimmer kann aber auch dann der Mittelpunkt sein, wenn die zeitliche Nutzung weniger als 50 % der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ausmacht und die außerhäuslichen Tätigkeiten zeitlich überwiegen.
Wann liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor?
Häusliches Arbeitszimmer: Definition Es muss sich um einen abgeschlossenen und abgetrennten Raum handeln. Zwischen dem Arbeitszimmer und dem Wohnbereich muss eine innere häusliche Verbindung bestehen. Auch Räume im Keller, auf dem Dachboden oder in einem Anbau können ein häusliches Arbeitszimmer sein.
Welche Kriterien muss ein Arbeitszimmer erfüllen?
Das Zimmer muss ein paar weitere Kriterien erfüllen: Es muss ein separater Raum mit Tür sein. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer genügt nicht. Es sollte am besten auch kein Durchgangszimmer sein: Nur in wenigen Einzelfällen haben Finanzgerichte bis hinauf zum BFH Durchgangszimmer als Arbeitszimmer akzeptiert.
Haben Sie das Arbeitszimmer auch zu anderen Zwecken genutzt?
Nutzung zu anderen Zwecken das Abzugsverbot spielt keine Rolle, wenn der Raum bzw. die Räume für andere berufliche bzw. betriebliche Zwecke genutzt werden. Bei Räumen, die nach ihrer Ausstattung und Funktion nicht einem Büro entsprechen, handelt es sich von vornherein nicht um ein häusliches Arbeitszimmer.
Wie berechnet man die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer?
Dazu berechnen Sie den Anteil Ihres Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche nach folgender Formel: Fläche des Arbeitszimmers geteilt durch Gesamtwohnfläche der Wohnung mal 100. Das Ergebnis ist Ihr Arbeitszimmeranteil in Prozent.
Wie überprüft Finanzamt Arbeitszimmer?
Frage: Wie prüft das Finanzamt meine Angaben zum Arbeitszimmer? Antwort: In der Regel belassen es die Finanzämter bei einer Plausibilitätsprüfung. Anhand des Fragebogens und anderer Unterlagen beurteilt der Sachbearbeiter, ob die Kriterien erfüllt sind und die Angaben zu Ihren übrigen steuerlichen Sachverhalten passen.