Wann ist der trennungsunterhalt fallig?

Wann ist der trennungsunterhalt fällig?

Trennungsunterhalt kann für die Zeit von der Trennung bis zum Eintritt der Rechtskraft der Scheidung gefordert werden. Demgegenüber entsteht der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ab dem Eintritt der der Rechtskraft der Scheidung.

Wann wird der Unterhalt fällig?

Kindesunterhalt wird grundsätzlich geschuldet, bis das Kind volljährig ist, also bis zum 18. Geburtstag. Eltern schulden ihrem Kind jedoch finanzielle Unterstützung, bis das Kind eine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

Was ist eine Scheidung?

Eine Scheidung ist nichts, was Sie mal eben so erledigen. Es gibt Themen, wie Scheidungskosten und Scheidungsfolgen, über die Sie sich informieren sollten. Dennoch haben Sie es teils selbst in der Hand, Ihr Scheidungsverfahren so abzuwickeln, dass Sie möglichst ohne allzu große Komplikationen geschieden werden und in Ihr neues Leben starten können.

Was sollten sie beachten beim Scheidungsverfahren?

Um die Kosten Ihres Scheidungsverfahrens möglichst gering zu halten, sollten Sie sich einvernehmlich scheiden lassen und Ihre Scheidungsfolgen vorab mit Ihrem Ehepartner klären. Gerade Finanzen und Kosten können bei einer Scheidung viele Fragen aufwerfen.

Wie sollte der Scheidungsantrag verbunden werden?

Denn auch Kinder könnten im Rahmen des Scheidungsverfahrens gehört werden. Der Scheidungsantrag sollte mit einer Erklärung über die Folgesachen verbunden werden. Hier ist § 133 FamFG zu berücksichtigen. Sind sich die Ehegatten über eine Folgesache uneinig, wird beantragt, dass diese zu regeln ist.

Ist eine vorzeitige Scheidung möglich?

Eine vorzeitige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur ausnahmsweise in begründeten Fällen möglich. Stimmt Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag nicht zu, werden Sie spätestens nach Ablauf von drei Jahren auch gegen den erklärten Willen Ihres Ehepartners geschieden.

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