Wann ist die Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten?

Wann ist die Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten?

13. Dezember 2006
Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.

Wann trat die UN-BRK in Kraft?

3. Mai 2008
Die Behindertenrechtskonvention ist als Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden. Sie ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, nachdem gemäß der Konvention 20 Staaten das Übereinkommen ratifiziert hatten.

Warum UN-BRK?

Die UN-BRK konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und vor dem Hintergrund ihrer spezifischen Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz systematische Beachtung finden müssen.

Ist die UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich bindend?

Rechtsverbindlichkeit der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet. Wie andere internationale Verträge gilt die UN-BRK in Deutschland als einfaches Bundesrecht.

Was umfasst die UN-Behindertenrechtskonvention?

Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.

Ist die UN-BRK ein Gesetz?

Welche Länder haben die UN-BRK ratifiziert?

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Deutschland: Ratifikation (24. Februar 2009)
Liechtenstein:
Österreich: Ratifikation (26. September 2008 in New York hinterlegt; in Kraft getreten 26. Oktober 2008)
Schweiz: Ratifikation (15. April 2014)

Was steht in der UN BRK und was macht sie so bedeutend?

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), seit dem 26. März 2009 in Kraft, ist in Deutschland angekommen. Sie ist der neue Rechtsrahmen für die Behindertenpolitik in Deutschland und erhebt die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Grundlage und zum Maßstab politischen Handelns.

Was ist das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention?

Das Ziel des Übereinkommens ist die menschenrechtlich begründete volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen.

Was ist das Besondere an der UN-BRK?

In der UN-Behindertenrechtskonvention stehen besondere Rechte für Menschen mit Behinderung. Staat und Gesellschaft sollen dafür sorgen, dass Menschen wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden. Die UN-BRK gibt es seit dem Jahr 2008. Inzwischen haben 182 Staaten (Stand: 2021) das Abkommen ratifiziert.

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