Wann ist die dauerhafte Invalidität eingetreten?
Diese dauerhafte Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden sein. Wenn Du Dir zum Beispiel einen Knochen gebrochen hast, ist dieser Bruch zwar nicht von Dauer. Jedoch kann die verletzte Stelle, nachdem sie ausgeheilt ist, dennoch in ihrer Funktion eingeschränkt bleiben.
Was sind die Anteile der einzelnen Invaliditätsgrade?
In diesem Fall werden die Anteile der einzelnen Invaliditätsgrade einfach zusammengerechnet. Wenn zum Beispiel Daumen und Zeigefinger bei einem Unfall abgetrennt werden, beträgt der Invaliditätsgrad 30 Prozent, weil der Daumen 20 Prozent ausmacht und der Zeigefinger 10 Prozent. Mehr als 100 Prozent werden dabei aber nicht berücksichtigt.
Wie hoch ist der Invaliditätsgrad bei einem Unfall?
Wenn ein Arm bei einem Unfall zum Beispiel völlig abgetrennt wird, dann beträgt der Invaliditätsgrad 70 Prozent. Wenn der Arm noch vorhanden ist, durch einen Unfall aber nicht mehr richtig nach oben gehoben werden kann, bestimmt ein Arzt, wie hoch die Einschränkung ist.
Wie hoch ist die Vollinvalidität durch einen Unfall?
Am besten machst Du dir Gedanken, wie hoch die Summe sein soll, wenn die Vollinvalidität durch einen Unfall eintritt, Du also vollständig zu 100 Prozent invalide wirst (z.B. durch Querschnittslähmung oder kompletten Sehverlust auf beiden Augen).
Was ist eine Invaliditätspension?
Ob eine schwere Krankheit, ein Unfall oder psychische Probleme: Wer nicht mehr fähig ist zu arbeiten, kann eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension beantragen. Abhängig von der Berufsgruppe gibt es unterschiedliche Begriffe:
Wie lange kommt die erstbemessung der Invalidität an?
1. Für die Erstbemessung der Invalidität kommt es hinsichtlich Grund und Höhe grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Ablaufs der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbarten Invaliditätseintrittsfrist an (hier: 18 Monate).
Ist die dauerhafte Invalidität ärztlich bestätigt?
Die dauerhafte Invalidität, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist ärztlich bestätigt. Die Voraussetzungen für eine Alterspension sind noch nicht erfüllt. Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) ist erfüllt.